hallo liebes Forum und Redaktionsteam,:D
war wieder bei der ARGE und die haben mir wirklich widersprüchliche Informationen gegeben. Die Sachbearbeiterin hat uns einen Vermögen von:
Fall 1:
Ehemann (29): 29 x 150€ + 750€ = 5.100€
Ehefrau (27): 27 x 150€ + 750€ = 4.800€
Kind (4 mon.) : 750€ = 750€
Gesamt Vermögen: 10.650€
Als ich mal den SGB II Heft gelesen habe, musste ich feststellen, das:
Fall 2:
Ehemann (29): 29 x 150€ + 750€ = 5.100€
Ehefrau (27): 27 x 150€ + 750€ = 4.800€
Kind (4 mon.) : 3.100€ + 750€ = 3.850€
Gesamt Vermögen: 13.750€
Warum 3.100€ fürs Kind?
Nach SGB II 8.2 Vom Vermögen abzuziehen sind:
Der Grundfreibetrag von 3.100€ gilt auch für jedes hilfebedürftige minderjährige Kind. Da unser Kind ja grad mal 4 Monate alt und mit in der Bedarfsgemeinschaft eingezogen ist, wird sie als minderjährige Kind definiert.
tritt hier Fall 1 oder Fall 2 in kraft?
Weitere Fragen zu Vermögen:
Hinweis:
Ich bin Student und lebe in eine HG(Haushaltsgemeinschaft) mit meiner Ehefrau und Tochter, die in eine BG(Bedarfsgemeinschaft) nach dem SGB II leben.
Durch das Studium musste ich mir einen neuen Laptop zulegen, muss ich dieses als Vermögen anrechnen lassen oder ist dies als Werbungskosten zu interpretieren?
Durch die letzten 3 Monate Kontoauszüge, ist es ersichtlich, das wir einen gewisses Bargeld Vermögen haben. Aber wir viele Ausgaben kosten, die wir nicht nachweisen können.
Z.B. für die Baby Erstausstattung, oder den Laptop, usw..., was kann man da machen? Reicht es aus, wenn man nur den wahren noch vorhandenen Bargeld Vermögen meldet? Oder muss man das schriftlich nachweisen (was teilweise nicht geht, da einiges gebraucht gekauft wurde)?
Oder anderes Beispiel, Schulden bei einem Bekannten. Wie soll ich denn dieses Nachweisen, außer eine schriftliche Bestätigung vom Bekannten?
Eine Frage zu den Orientierung Service:
Was ist wenn die Sachbearbeiterin, den Antrag fehlerhaft übergibt? Werde ich dafür zur Verantwortung bezogen?
Z.B. (habe ich hier schon mal erwähnt) Ehefrau bekommt 515,70€ auf 20 Monate EG(Elterngeld) davon wird 300€ als FB(Freibetrag) angerechnet. Obwohl der Super Moderator (und ich habe es noch auf einer anderen Website gelesen), nur 150€ als FB zu den EG angerechnet werden kann. Als ich die Sachbearbeiterin danach fragte, hat sie nochmals die Abteilung für Hartz IV Bearbeitung angefragt. Diese haben hier zu der 300€ FB zu den 515,70€ EG zugestimmt.
Letzte Frage:
Wenn wir Wohngeld und Kinderzuschlag beantragen. Aber nach 3 - 5 Monate Hartz IV beantragen möchten(natürlich dabei die Wohngeld- und Kinderzuschlag Leistungen verweigern). Darf man das denn überhaupt? Dürfen denn Meine Ehefrau und meine Tochter Hartz IV beantragen? Darf ich nochmals Wohngeld, also separat für mich, beantragen(, da ich ja schon mal beantragt habe)?
MFG Familia