Auswirkung von Rentenbezug bei ALG II

  • Hallo und Guten Tag zusammen!

    Ich hätte gern gewußt, in wieweit ein Einkommen aus einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit auf das derzeitige Hartz IV Geld angerechnet wird.
    So wie es momentan aussieht, bekäme ich etwa 400 Euro Rente wg. teilw. Erw.-minderung b. Berufsunfähigkeit; lt. Anwältin besteht ein Freibetrag von 30 Euro auf dieses "Einkommen".
    Wie wird Hartz IV dann berechnet???
    Habe ich weiterhin einen Anspruch auf Sozialgeld ( Grundsicherung) bzw. sgn.Betriebskosten für die Wohnung
    (... bekomme derzeit vom Landkreis ca. 79Euro jeden Monat zusätzlich zum Hartz-IV-Betrag, der derzeit noch den "unbefristeten Zuschlag" n. § 24 SGB enthält).
    Ab voraussichtlichem Bewilligungszeitraum der Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit im Juli/ August diesen Jahres wird dieser Zuschlag ja um die Hälfte (also 80 Euro ca.) gekürzt und bestünde bis Juli/August 2011 dann noch in der besagten gekürzten Version fort.
    Bleibt mir das dann so erhalten, oder bekomme ich wegen des noch laufenden befristeten Zuschlags dann kein Sozialgeld / ...oder wäre es dann Wohngeld...????/ mehr ???

    Ich steige da nicht mehr durch, obwohl ich es redlich versucht habe in allen Rubriken hier im Forum, die passende Frage/ resp.Antwort zu meinem Problem zu finden!:( :D
    Bin dankbar für Eure Hilfe und verbleibe
    mit freundlichem Gruß und bestem Dank im Voraus
    Bine :confused:

  • Hallo,

    die Rente wird normal auf das ALG II angerechnet, abzüglich der 30 € Versicherungspauschale. Anders gesagt werden also 360 € als Einkommen auf das ALG II angerechnet.

    Gruß!

  • Können wir das mal in Zahlen durchdenken?

    Also, wenn ich das richtig verstehe lautet die Berechnung dann:
    Rente wg. teilw. Erwerbsminderung
    von ca. 400 Euro (angenommen)

    minus Freibetrag von 30 (?) Euro
    gleich 370 Euro

    bei einem Hartz -IV -Betrag von derzeit 359 Euro
    p l u s ab August 2010 dann nur noch 80 Euro für den befristeten Zuschlag

    gleich 439 Euro

    Wieviel Prozent werden denn da nun abgezogen von den verbleibenden 370 Euro für die Rente wg. teilw. Erw.-minderung?
    Frage No. 1:
    Konkret: was erscheint bei den als Beispiel genannten Zahlen dann auf meinem Kontoauszug für ein Überweisungsbetrag?
    Frage No. 2:
    bekomme ich wegen des noch bestehenden befristeten Zuschlags denn die "Wohnkosten/ rsp. Betriebskosten" weiter erstattet?
    Sorry, aber langsam werde ich hier echt verrückt vor Sorge!
    Danke nochmal für die erneuten Bemühungen!
    Gruß Bini

  • Hallo,

    Zitat

    Wieviel Prozent werden denn da nun abgezogen von den verbleibenden 370 Euro für die Rente wg. teilw. Erw.-minderung?

    0 %.

    Zitat

    was erscheint bei den als Beispiel genannten Zahlen dann auf meinem Kontoauszug für ein Überweisungsbetrag?

    Die Frage verstehe ich nicht.

    Zitat

    bekomme ich wegen des noch bestehenden befristeten Zuschlags denn die "Wohnkosten/ rsp. Betriebskosten" weiter erstattet?

    Solange Ihr ALG II bezieht - ja.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel ! Tut mir leid, aber....
    ich traue mich schon gar nicht mehr, nachzufragen...:o

    Es geht mir -wie o.b.- also darum, dass ich denke, dass ich jetzt durch die Rente wg. teilw. Erw.-minderung bei Berufsunfähigkeit ja sicher weniger HARTZ-IV-Geld erhalten werde, als vorher, da die Rente ja wie ein Einkommen behandelt , also angerechnet wird auf die Hartz- IV- Leistung.

    In "meinem Hirn" gestaltet sich das folgendermaßen :(und es wäre schön, wenn Du mir sagst, dass ich das falsch sehe!!! )

    also: z.B. Rentenzahlung wg. teilw. Erwerbsmind. von -sagen wir mal- 400 Euro abzgl. eines Freibetrages, den mir meine Anwältin mit 30 Euro beziffert hat, macht dann einen Restbetrag von 370 Euro, den ich dann vom Rententräger bekommen würde. ( Soweit richtig gedacht von mir? )

    Weiter:
    Wenn ich nun bei der ARGE Hartz IV wegen "Änderung der Einkommensverhältnisse" neu berechnen lassen muss, würde doch eben dieser Rentenbetrag von nunmehr 370 Euro auf die
    Hartz -IV -Leistung angerechnet, oder nicht?

    Wie sehr "schmälert" denn dieses "Einkommen aus Rentenbezug"
    dann mein derzeitiges AlG II von 359.-€ plus 160.-€ für den befristeten Zuschlag nach § 24 SGB =
    insgesamt 519.-€ ,
    den ich noch bis Juli 2010 erhalte?
    ( Ab August 2010 wird besagter Zuschlag ja dann erstmals um die vorgeschriebenen 80 € gekürzt , um dann nach einem weiteren Jahr des AlG II- Bezuges komplett wegzufallen...)

    Ich bin nämlich der Annahme, dass ich dann weniger AlgII bekommen werde, weil ich doch das Einkommen aus der Rente wg. tw. Erw.-mind. habe.... oder ist das falsch??? :confused:

    Außerdem habe ich beim Studieren der Texte hier gelesen, dass mir- solange ich einen befristeten Zuschlag erhalte, kein Geld mehr für die Nebenkosten zusteht. ( Ich suche mir das nochmal raus, um die Stelle im Text konkreter bezeichnen zu können!)
    Danke und Gruß
    Bini

  • Hallo,

    Zitat

    ich traue mich schon gar nicht mehr, nachzufragen...

    Dabei habe ich heute gute Laune - also traue Dich... ;)

    Zitat

    macht dann einen Restbetrag von 370 Euro, den ich dann vom Rententräger bekommen würde. ( Soweit richtig gedacht von mir? )

    Nein, nicht richtig. Vom Rentenräger bekommst Du erst einmal die 400 €. Erst bei der Berechnung der Grundsicherung werden Dir die 30 € Versicherungspauschale als "Gutschrift" angerechnet, mithin also 370 € als Einkommen angerechnet.

    Zitat

    Wenn ich nun bei der ARGE Hartz IV wegen "Änderung der Einkommensverhältnisse" neu berechnen lassen muss, würde doch eben dieser Rentenbetrag von nunmehr 370 Euro auf die
    Hartz -IV -Leistung angerechnet, oder nicht?

    Es werden Dir (siehe oben) 400 € Rente angerechnet, von denen dann 30 € Freibetrag abgezogen werden.

    Zitat

    Wie sehr "schmälert" denn dieses "Einkommen aus Rentenbezug"

    Dein Bedarf setzt sich aus 359 € + angemessene Kosten der Unterkunft + befristeter Zuschlag zusammen. Von diesem Bedarf werden Dir die 370 € abgezogen. Der Rest ist das, was Du dann weiterhin von der ARGE erhälst.

    Zitat

    Ich bin nämlich der Annahme, dass ich dann weniger AlgII bekommen werde,

    Richtig.

    Zitat

    Außerdem habe ich beim Studieren der Texte hier gelesen, dass mir- solange ich einen befristeten Zuschlag erhalte, kein Geld mehr für die Nebenkosten zusteht.

    Falsch. Mit dem Zuschlag entfällt zwar z.B. die GEZ-Befreiung, aber nicht
    die Begleichung der Nebenkosten - sofern in deinem Bescheid dann auch tatsächlich Kosten für die Unterkunft aufgeführt werden.

    Gruß!

  • Vielen Dank nochmal !

    Jetzt hat auch so'n "Computer-Oldie" wie ich es endlich verstanden! :rolleyes:
    .....wenngleich mich das wiederum nicht gerade glücklicher macht! :):eek:


    Danke und beste Grüße
    Bini

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