Hallo und Guten Tag zusammen!
Ich hätte gern gewußt, in wieweit ein Einkommen aus einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit auf das derzeitige Hartz IV Geld angerechnet wird.
So wie es momentan aussieht, bekäme ich etwa 400 Euro Rente wg. teilw. Erw.-minderung b. Berufsunfähigkeit; lt. Anwältin besteht ein Freibetrag von 30 Euro auf dieses "Einkommen".
Wie wird Hartz IV dann berechnet???
Habe ich weiterhin einen Anspruch auf Sozialgeld ( Grundsicherung) bzw. sgn.Betriebskosten für die Wohnung
(... bekomme derzeit vom Landkreis ca. 79Euro jeden Monat zusätzlich zum Hartz-IV-Betrag, der derzeit noch den "unbefristeten Zuschlag" n. § 24 SGB enthält).
Ab voraussichtlichem Bewilligungszeitraum der Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit im Juli/ August diesen Jahres wird dieser Zuschlag ja um die Hälfte (also 80 Euro ca.) gekürzt und bestünde bis Juli/August 2011 dann noch in der besagten gekürzten Version fort.
Bleibt mir das dann so erhalten, oder bekomme ich wegen des noch laufenden befristeten Zuschlags dann kein Sozialgeld / ...oder wäre es dann Wohngeld...????/ mehr ???
Ich steige da nicht mehr durch, obwohl ich es redlich versucht habe in allen Rubriken hier im Forum, die passende Frage/ resp.Antwort zu meinem Problem zu finden!:( :D
Bin dankbar für Eure Hilfe und verbleibe
mit freundlichem Gruß und bestem Dank im Voraus
Bine :confused: