hallo, ich habe eine frage, ich wohne im 3. og und möchte im gleichen haus ins eg ziehen! ich bin alleinerziehend von 2 kleinen kindern (5 jahre u. 1 Jahr) und für mich wäre es einfacher wen ich nicht immer den ganzen einkauf, getränke, den kleinen ins 3. og tragen muss da ich an chronischen erkrankungen, sowie an psychischen und körperlichen erschöpfungssyndrom leide. mein vermieter hat dem umzug auch zu gestimmt nur das amt nicht. ich habe meiner sachbearbeiterin auch ein atest meiner ärztin gebracht welches beschreibt an was ich leide und das es für unsere behandlung mit sicherheit ein fortschritt bedeutet wenn ich ins eg ziehen könnte! leider hat die sachbearbeiterin den umzug nicht gestattet und ich wollte jetzt fragen ob das rechtlich ist.
ich meine wenn eine kranheit schon kein grund ist was denn dann?? vielen dank im vorraus!! lg
wohnungstausch wegen krankheit
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Sandra8o -
27. Mai 2010 um 21:25 -
Erledigt
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Hallo,
ist die neue Miete höher als die alte, die Wohnung größer als die alte?
Gruß!
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Aufjedenfall nochmal ein Gutachten von einem Psychologen machen lassen und dann der Sachbearbeiterin nochmal vorzeigen und Druck machen! Falls die Miete im EG höher sein sollte, was ja in großen Häusern manchmal vorkommt, hast du wohl aber schlechte karten:-(
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hallo, danke für die antwort,
die wohnungen sind gleich groß, aber die miete ist 39 euro teuerer wie die jetzige, aber wäre noch im angemessen rahmen. -
Hallo,
hat das Haus einen Fahrstuhl?
Gruß!
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nein, kein fahstuhl, sonst wäre es ja kein problem,
dann würde ich ja auch gerne hier oben bleiben.
lg -
Hallo,
letzte Frage, um mir ein Bild von deiner Situation zu machen: mit welcher Begründung verweigert Dir die ARGE den Umzug?
Gruß!
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hallo, die sachbearbeiterin sagte mir das das kein grund wäre für einen umzug weil es mir durch diesen umzug auch nicht besser gehen würde.
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Hallo,
naja, die Begründung leuchtet mir auch nicht so richtig ein - allerdings hast Du auch keinen Rechtsanspruch auf irgendeinen Umzug Die ganze Situation würde anders aussehen, wenn Du schwerbehindert mit Merkzeichen G oder gar aG wärest, was Du aber offensichtlich nicht bist. Du könntest versuchen, im Widerspruchsverfahren Deinen Standpunkt durchzusetzen - das sehe ich aber auch schon als einzigste Möglichkeit.
Gruß!
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ich habe morgen einen termin bei einer anderen sachbearbeiterin und hoffe das sie mehr verständnis für meine situation zeigt! hoffe sehr das das morgen klappt!!
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Viel Glück!
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