Bei meinem Sohn (17 Monate) wurde eine Eiweiß- UND Kuhmilchallergie festgestellt.
Statt Kuhmilch muss ich nun Sojamilch kaufen (wegen Vitaminen). Ausserdem verstecken sich in fast allen Dingen spuren von Ei oder Milch...
Habe ich anspruch auf Mehrbedarf?
Mehrbedarfsanspruch bei Allergie
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naddellienchen -
1. Juni 2010 um 18:13 -
Erledigt
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Hallo,
da Dein Sohn mit seinen 17 Monaten kaum erwerbsfähig sein dürfte, besteht auch kein Anspruch auf einen Mehrbedarf.
Gruß!
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Was hat denn das mit meiner Frage zutun?
Ich bekomme einen Regelsatz an Leistung für mich UND meinem Sohn zugesprochen.
Da ich mehr Geld für Nahrungsmittel ausgeben muss weil in fast allen Lebensmittel Ei oder Milch enthalten sind muss es dafür doch eine Regelung geben!
Wie soll ich sonst dafür sorgen dass mein Kind trotz dieser Allergien seine Vitamine und Proteine bekommt ohne gesundhalltliche Probleme zu bekommen? -
Hallo,
ZitatWas hat denn das mit meiner Frage zutun?
Alles.
Ein Anspruch auf Mehrbedarf haben nur erwerbsfähige Hilfsbedürftige, wozu Dein Kind wohl kaum gehören dürfte. Aber das hatte ich ja schon gesagt.
ZitatIch bekomme einen Regelsatz an Leistung für mich UND meinem Sohn zugesprochen.
Richtig und dennoch falsch. Als erwerbsfähige Hilfsbedürftige erhälst Du ALG II, als nicht erwerbsfähiges minderjähriges Kind erhält Dein Sohn Sozialgeld.
Gruß!
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Bin neu hier im Forum. Hab mich eben ma durchgelesen. Weiß nicht wie weit gekommen bist, also ich hab ähnliches Problem meine Tochter ist5 u. hat sämtliche Nahrungsmittelallergien kommt immer was neues dazu, ich sollte nichts vom Amt bekommen aussage wäre keine Krankheit. Hab mir aber jetzt Anwalt genommen und sieht gut aus. Also Amt auf Füße treten, es gibt Härtefallreglungen.
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Bei Allergien besteht kein Anspruch auf Mehrbedarf, zumindest habe ich dafür noch keine Regelung entdeckt. Habe selbst als Erwerbsfähige das Problem gehabt. Habe im Monat Kosten bis zu 50€ für Medikamente etc. und das war oft nicht leicht zu stemmen, aber musste halt sein. Auch die Ernährung ist teurer, aber auch da habe ich bisher noch keine Chance auf Mehrbedarf gefunden. Bei verschreibungspflichtigen Medikamenten ist ja immerhin noch der Vorteil, dass man bei der Krankenkasse einen Antrag auf Rückzahlung einiger Kosten stellen kann. Allerdings muss man die Kosten erstmal auslegen.
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