Wie ist eigentlich die Krankenversicherung bei Personen geregelt, die einen Anspruch auf Hartz IV haben, aber Leistungskürzungen wegen Pflichtverletzungen bekommen, bzw. bei denen aufgrund von Pflichtwidrigkeiten der Anspruch auf ALG II vollständig erlischt?
Fliegen die aus der KV raus?
Ich habe mir §31 Abs. 3 S. 2 SGB II dazu durchgelesen aber nichts konkretes dazu gefunden.
Der Logik nach dürfte die Krankenversicherung nicht weiterbestehen, andererseits hieß es mal ( Rechte und Pflichten der Patienten: Krankenversicherung für alle | RP ONLINE ) "Künftig besteht in Deutschland jedoch das Recht und die Pflicht zur Krankenversicherung."