hallo zusammen,
meine freundin ist freiberuflich.
ihr gewerbe ruht seit dem ersten mai (kind geboren).
nun hat sie hartz 4 beantragt.
geschäfts und privatkonto ist eins.
der antrag wurde abgelehnt, da der freibetrag überschritten ist.
von diesem betrag muss aber noch die umsatzsteuer beglichen werden nächsten monat. ist es dann beglichen, fällt sie weit unter diesen freibetrag.
gilt eine ausstehende steuerzahllast gegenüber dem finanzamt nicht als schonvermögen o.ä.??