Zweitausbildung mit eigener wohnung

  • Hey Leute,

    also...

    ich bin 24 Jahre und werde dieses Jahr noch 25.
    ich wohne zur zeit noch bei meiner mutter (vater kein kontakt)
    hab aber schon alles soweit geklärt das ich ausziehen darf.

    ich habe bereits 2003 eine berufliche ausbildung angefangen, aber nach 1 Jahr wieder abgebrochen. habe während dieser zeit BAB erhalten.

    dann habe ich 2004 bis 2007 eine schulische ausbildung gemacht. habe während dieser zeit BAföG erhalten.

    nun möchte ich eine zweitausbildung (obwohl es ja eigentlich die dritte wäre, aber egal) anfangen.
    hab auch schon den lehrvertrag unterschrieben. am 1.8.010 würde es losgehen :) (335€)

    außerdem hab ich auch schon einen mietvertrag zum 1.8.010 unterschrieben. (die kosten dafür wären bei ALG II angemessen)

    NUN MEINE FRAGE: Wodurch kann ich mein lebensunterhalt finzazieren??? BAB, BAföG, Wohngeld, Kindergeld oder ALG II ??? wobei die mir von der ARGE gesagt haben das ich höchstens einen "Antrag auf einen Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Auszubildende" stellen könnte.

    Ich bitte um rasche Antworten, weil es sind ja nur noch zwei wochen.

  • BAB gibt es grundsätzlich nur für Erstausbildung. Ein Hinweis, ob BAB überhaupt und dann noch für eine Zweitausbildung zu prüfen ist, ist in deinen knappen Ausführungen nicht zu finden.
    Dajer erstmal - BAB NEIN.

  • Würde ich überhaupt den Zuschuss zu den ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung für Lehrlinge (ARGE) genehmigt kriegen, wenn ich Wohngeld beantrage???

  • Also kann ich damit rechnen, dass ich das volle Wohngeld (in meinem Fall 259,00€ lt. Wohngeldrechner) und mit den Zuschuss der ARGE (maximum wären ja 120€) genehmigt bekommen würde???

  • Hallo,

    nein, damit kannst Du nicht rechnen.

    Du dürftest mangels ausreichendem Einkommen kein Wohngeld bekommen und hast - wie schon von mir gesagt - keinen Anspruch auf die Mietbeihilfe oder andere Leistungen der ARGE.

    Gruß!

  • son scheiß staat,

    dann kann ich eigentlich nur noch hoffen das ich evtl. für 2 jahre BAB kriege weil, ich es ja nur 1 jahr bei meiner aller ersten ausbildung in anspruch genommen hab.

    Danke euch für eure hilfreichen antworten.

    greetz

  • BAB für eine Zweitausbildung gibt es nur in ganz, ganz, ganz wenigen Fällen.

    Zitat

    BAB gibt es grundsätzlich nur für Erstausbildung. Ein Hinweis, ob BAB überhaupt und dann noch für eine Zweitausbildung zu prüfen ist, ist in deinen knappen Ausführungen nicht zu finden.


    Dies hat nichts damit zutun, dass Du damals nur ein Jahr "verbrauchst" hast.

  • ...sooo! heut kam dann auch die antwort vom widerspruch. nein es gibt kein bab. bin angeblich trotz meiner schulischen ausbildung vermittelbar.

    ...naja danke auch.

    jetzt hab ich n anderen plan, dürfte ich trotz hartz4 und eigene wohnung, eine ausbildung machen, wenn ich die aus eigener tasche bezahle???

    wie ist ja erstma egal...

    ich brauch unbedingt nen facharbeiterbrief!!!

  • ja aber dann kriege ich bestimmt wieder gesagt, dass ich vermittelbar bin.

    oder könnte man mit hilfe eines bildungsgutscheines die Lehre machen? (bin ja jetzt seit 1.8.2010 da lehrling, hab da extra schonma angefangen, in der hoffnung das es mit bab klappt aber gibts ja nicht.

    könnte ja sogar lt. handwerkskammer die ausbildung um max 1 jahr verkürzen. (realschulabschluss, abgeschlossene berufsausbildung)

    greetingz

  • Hallo,

    der BS ist eigentlich nicht für Lehrausbildung gedacht, sondern eher für Umschulungen und dergleichen. Aber auch hier gilt, daß das im einzelfall von der ARGE auch anders entscheiden werden kann.

    Gruß!

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