Hallo liebe Forummitglieder,
ich würde gerne wissen, wie die Berechnungsgrundlage für einen Zuschuss nach §22, Abs.7 für eine Auszubildene mit Ausbildungsgeld von der BAFÖGstelle ist.
Muss das Ausbildungsgeld bereinigt werden und wenn ja um wieviel?
Muss die Versicherungspauschale von 30 € berücksichtigt werden?
Darf ein Zuschlag für Behinderung als Einkommen mit angerechnet werden?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen.
Danke