Hi,
ich habe bis Ende Juli Hartz IV bezogen. Am 30.08. geht meine Ausbildung los. Habe ich für August noch Anspruch auf Hartz IV. Mein Amt sieht das nämlich nicht so, da ich "im August ja in Ausbildung bin" - aber doch nur 2 Tage.
Hi,
ich habe bis Ende Juli Hartz IV bezogen. Am 30.08. geht meine Ausbildung los. Habe ich für August noch Anspruch auf Hartz IV. Mein Amt sieht das nämlich nicht so, da ich "im August ja in Ausbildung bin" - aber doch nur 2 Tage.
Hallo,
wann hast Du den Ausbildugsvertrag unterschlossen? Ab wann gilt dieser?
Gruß!
Hab den Ausbildungsvertrag im Januar geschlossen. Gelten tut er ab 30.08.
Hallo,
bis auf die zwei Tage im August sollte durchaus ein Anspruch bestehen.
Gruß!
Auch wenn für den vollen Monat BAföG-Anspruch besteht?
§ 15 Förderungsdauer BAföG
(1) Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.
Hallo,
Du hast recht - das Datum hatte ich nicht beachtet. Daraus folgert, daß kein ALG-II-Anspruch mehr besteht.
Gruß!
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