meine tochter 16 j.braucht jetzt zum gynnasium eine fahrkarte.schokoticket.sie lebt mit in der bedarfsgemeinschaft.
bekomme ich einen zuschlag?wohne in düsseldorf
fahrtkosten
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werner1010 -
30. August 2010 um 15:55 -
Erledigt
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Hallo,
die Frage prüfe ich im Moment, weil sich die Fragen dazu häufen - habe bitte ein wenig Geduld.
Gruß!
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vielen dank für die mühe
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Hallo,
von der ARGE wirst Du keinen Zuschlag für diese Kosten erhalten.
Aber lies Dir mal den § 97 im Schulgesetz von NRW (Verordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 Schulgesetz (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO)) durch und wende Dich dann direkt an die Schule...
Gruß!
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