Meine Mutter ist vor kurzem verstorben. Sie hatte für ihre Enkelkinder je ein Sparbuch eingerichtet, allerdings nicht auf den Namen der Enkelkinder. Mein Vater möchte nun das Geld aus seinem Vermögen haben und das Geld den Kindern zukommen lassen.
Ein Enkelkind befindet sich in der Ausbildung. Vor der Ausbildung war sie Hartz IV Empfängerin. Wenn sie nach ihrer Ausbildung keine Arbeit bekommt und sie wieder Hartz IV beantragen muß, wundert sich die Behörde dann nicht woher das Geld in den zwei Jahren der Ausbildung gekommen ist?
Wieviel darf ein Hartz IV Empfänger an Erspartem haben?