Wie verhält es sich ALG II und Bafög?

  • Hallo an alle, hoffe, dass ich in diesem Bereich richtig bin. Und zwar geht es um den Bescheid für mein Bafög. Da ich ja ab heute Bafög bekomme und mein Anspruch sich auf eine Summe von (eigendlich) 783,-€ beläuft, ich aber 457,-€ aufs Konto überwiesen bekomme ( Elternabhängig), frage ich mich, ob das Amt die 783,-€ anrechnet oder 457,-€? Wenn dies so wäre, dann können wir aber keine Miete bezahlen, weil dann ja nur ein geringer Rest überbleibt, von dem wir nicht leben können und auch keine Miete bezahlen können. Könnte man noch etwas dazu beantragen? ( Die mir auf meine ersten Fragen geantwortet haben, wissen worum es geht ). Als kleine Erinnerung: verheiratet, Mann und Kinder bekommen HartzIV, ich habe eine Ausbildung zur Kosmetikerin angefangen, habe das Bafög extra wegen der Ausbildung beantragt und muss von dem Bafög Schulgeld in Höhe von 300,-€ bezahlen. Ich hoffe einer von euch kann mir helfen.

    MfG

    Unheilige

  • Hallo,

    es werden bei der reinen Berechnung die 457 € angesetzt (aber wahrscheinlich nicht auf das ALG II angerechnet), aber das JobCenter wird fragen, wo der Unterhalt der Eltern bleibt und wie hoch dieser ausfällt...

    Gruß!

  • Danke für die Antwort, dann brauch ich mir keine Sorgen um die Miete zu machen. Die 457,-€ wurden uns diesen Monat schon vom HartzIV abgezogen, weil ich ja die Einnahmen durch mein Bafög habe. Kann ich mir denn wenigstens noch etwas anderes dazu beantragen, wegen der Hin-und Rückfahrt? Ich fahre mit dem Auto zur Ausbildungsstelle ( das Auto ist nicht meins, sondern von meinem Schwiegervater, der es mir leiht um dahin zu gelangen ), weil die 15km von meinem Wohnort entfernt liegt. Wie schaut es da aus, bekomme ich noch was dazu...sowas wie Fahrgeld?

  • Hallo,

    Zitat

    Die 457,-€ wurden uns diesen Monat schon vom HartzIV abgezogen, weil ich ja die Einnahmen durch mein Bafög habe.

    Das ist m.M. nach falsch und müßte sehr genau geprüft werden.

    Gruß!

  • Wie falsch? Ich dachte immer, dass wenn ein Partner arbeitet oder eine andere Einnahmen hat, dass es von HartzIV abgezogen wird. Eines geht doch nur jetzt speziell für mich. Ich bin da ja raus, aber die Kinder und mein Mann sind noch drin. Was wir monatlich bkommen, sind 900,-€ von dem Amt. &00,-€ für Miete und 300,-€ Rest kommt auf das Konto. Das hat mir auch der Mann vom Bafögamt gesagt, dass es angerechnet wird und wir somit eine Kürzung bekommen und dass das Schulgeld keine Rolle spielt. Das muss mir jetzt mal einer erklären....ich komm da nicht mehr mit. Ich weiss ich habe viele Fragen, aber ich kenn mich damit wirklich nicht aus.

  • Wie falsch? Ich dachte immer, dass wenn ein Partner arbeitet oder eine andere Einnahmen hat, dass es von HartzIV abgezogen wird. Eines geht doch nur jetzt speziell für mich. Ich bin da ja raus, aber die Kinder und mein Mann sind noch drin. Was wir monatlich bkommen, sind 900,-€ von dem Amt. &00,-€ für Miete und 300,-€ Rest kommt auf das Konto. Das hat mir auch der Mann vom Bafögamt gesagt, dass es angerechnet wird und wir somit eine Kürzung bekommen und dass das Schulgeld keine Rolle spielt. Das muss mir jetzt mal einer erklären....ich komm da nicht mehr mit. Ich weiss ich habe viele Fragen, aber ich kenn mich damit wirklich nicht aus.


    Sorry 600,-€ für Miete.

  • Hallo,

    Du gehörst nicht zur Bedarfsgemeinschaft Deines Mannes und Kindes, sondern bildest eine Haushaltsgemeinschaft mit ihnen. Das bedeutet, daß Dein eigenen Lebensunterhalt übersteigendes Einkommen auf das ALG II Deines Mannes angerechnet wird. In Deinem Fall setzt sich Dein Lebensbedarf aus 323 € Regelsatz + 200 € anteilige Miete = 523 € Bedarf zusammen. Da Du nur ein Einkommen von 457 € hast, kann hier nicht dieses Geld auf das ALG Deines Mannes angerechnet werden. Anders sieht es dann natürlich aus, wenn Du weitere Einnahmen wie Nebenjob oder eben Unterhalt hast - das kann dann entsprechend dem Genannten durchaus angerechnet werden.

    Gruß!

  • . Anders sieht es dann natürlich aus, wenn Du weitere Einnahmen wie Nebenjob oder eben Unterhalt hast - das kann dann entsprechend dem Genannten durchaus angerechnet werden.

    Gruß!


    Deswegen war auch meine Frage wegen dem Teil von meinen Eltern. Nebenjob oder der Gleichen kann ich mir ja bei drei Kindern plus Ausbildung nicht zumuten....Sprich ich habe keinen. Könnte man eventuell BAB beantragen? Wenigstens, damit ich das Geld für den Sprit habe, weil ich es ja meinem Schwiegervater zurückzahlen muss.

  • Hallo,

    Zitat

    Ich sehe schon, dass Auszubildene im Stich gelassen werden

    Eine solche Schlußfolgerung verstehe ich nicht.

    Das BAB ist für eine betriebliche Ausbildung vorgesehen, die Du nach Deinen Angaben nicht absolvierst. Bei Dir handelt es sich um eine schulische Ausbildung, für die Du offensichtlich Schüler-BaföG erhälst.

    Wer also läßt Dich hier im Stich?

    Du bekommst doch eine staatliche (und nicht gerade geringe) Unterstützung für deine Ausbildung - was willst Du denn noch? :confused:

    Gruß!

  • Wenn man das so rechnet.....457,-€ davon 300,-€ Schulgebühr+ verschiedene Instrumente, was nicht gerade billig ist ( 274,-€, was ich in Raten bezahlen muss in dem Fall ), dann noch Spritkosten, die gerade nicht gering sind.... Folgen dann noch vom Kindergeld ( meiner Kinder ) die Sachen für die Kinds, was die Monatlich so brauchen für Schule, Betreuung den ganzen Tag über brauchen die ja auch ( Essensgeld in der Schule und Kita bezahlen, Lebensmittel sind auch teuer. Kleidung für die Ausbildung brauche ich nur in weiß und Berufsbekleidung ist auch teuer und so weiter und sofort......Da ist es ja besser, wenn man auf 400,-€ Basis arbeiten geht, denn dann hat man mehr...weil man dann die monatlichen Schulgebühr nicht hat. Ich sag ja, in dem Fall werden die Azubis in Stich gelassen, weil es keinerlei andere Förderung gibt, sei es für Berufsbekleidung oder Spritkosten. Weisst Du ich habe so viele ehrenamtliche Tätigkeiten gemacht, weil das Arbeitsamt diese Zeit mit anrechnet ( zur Erläuterung: ich war bis 2007 Hausfrau und Mutter und habe gedacht, dass ich so den Weg ins Jobleben finden würde ) und das Bafögamt nicht, was eigendlich schade ist!!!! Zudem kommt noch, dass meine Mutter ab Dezember in Rente geht ( deswegen will ich den Unterhalt nicht ) und dann kann sie mir nicht mal mehr mit einem kleinem Betrag helfen. Naja wie dem auch sei, ich bin nun mal jetzt in einem kleine Loch und muss mal schauen, wie es weiter laufen wird. Ich bedanke mich trotzdem für Deine Antworten.

  • Hallo,

    in Stich gelassen würdest Du, wenn Du gar keine wie auch immer geartete Unterstützung bekommst. Das ist aber bei Dir nicht der Fall. Hinzu kommt, daß Deine Eltern offensichtlich auch noch unterhaltsverpflichtet sind (und Du darauf verzichtest). Und schließlich und endlich war das mit dem Schulgeld und den Fahrtkosten ja bereits vor Beginn der Ausbildung absehbar - hier hätte also schon vorher zu überlegen gewesen, wie die Ausbildung zu finanzieren ist. Insofern sehe ich eigentlich keinen Grund zur Klage.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!