Kündigung=Sperre?

  • Hallo zusammen :)

    Ich bin 33 Jahre und habe zwei Kinder. Vor einem halben Jahr habe ich nochmal eine Lehre angefangen, weil ich meine Lehre in jüngeren Jahren nicht zu Ende bringen konnte ( da kam mein erstes Kind ). Nun ist es so, dass auf der Arbeit das Klima so schlecht ist, die Personalführung miserabel und man dort nur schikaniert und gemobbt wird.
    Ich habe zu erst gedacht, Augen zu und durch........aber 1,5 Jahre diesen Terror noch.....????
    Mittlerweile bin ich wegen Erschöpfungssyndrom krank geschrieben und der bloße Gedanke an "diese" Arbeitsstelle lößt in mir Übelkeit,Kopfschmerzen, mit der Galle probleme usw.....

    Jetzt stellt sich mir die Frage, was passiert wenn ich Kündige?
    Ich kann in der Lehre wohl nicht gekündigt werden, also kann nur ich kündigen.
    Wenn ich dann Hartz IV beantrage, werde ich geperrt????
    Ich bin auf jeden Fall um einen anderen Job bemüht, aber selbst wenn ich auf die schnelle nur einen 400,- Euro Job finden würde, müsste ich ja Hartz IV beantragen......ginge das dann????

    Diese Lehre würde ich anders zum Abschluss bringen wollen.
    Ich habe die Möglichkeit die Prüfung extern ablegen zu können, da ich ein gewisses Alter erreicht hage und die ganzen Jahre überwiegend in dem Berreich gearbeitet habe.
    Hier geht es mir um einen Abschluss.

    Vielleicht hat der ein oder die andere ein paar gute Tipps :)

    Grüße

    Sonja

  • wenn du krank geschrieben bist und die ursachen in deiner ausbildungsstelle liegen, denke ich nicht, dass es eine sperrung geben sollte.

    hast du keinen anspruch mehr auf arbeitslosengeld?

    möglicherweise hast du ja noch anspruch auf wohngeld und wenn dein einkommen nicht ausreicht, bleibt nichts anderes übrig, als ergänzend hartz iv zu beantragen.

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