unser Sohn (29 Jahre) beendet am 30.9.2010 seine Studienzeit mit Abschluss. Da er noch keinen Arbeitsplatz gefunden hat, hat er vorsorglich ALG II beantragt. Dieses wurde vom Amt abgelehnt mit der Begründung:
Er hat bisher seinen Lebensunterhalt (keinerlei eigene Einkünfte) von seinen Eltern finanziert bekommen und das müssen die Eltern auch weiterhin tun.
Ist dies richtig?