Hallo!
Bin neu hier und habe ein paar Fragen zu ALG2 Bezug und den daraus resultierenden folgen für meine Selbstständigkeit.
Kurz zur Situation:
Ich bin seit 2003 selbstständig , habe eine kleine Firma im Internetdienstleistungsbereich. Die ersten Jahre lief alles prima. Seit Anfang 2010 allerdings ist die Auftragslage in meinem Bereich ein wenig zu stark in den Keller gegangen. Um dies zu kompensieren habe ich dann eine Umstrukturierung vorgenommen und meine angebotenen Leistungen um mehrere Sparten erweitert. Nun ist es aber so, dass genau diese Dinge etwas Zeit brauchen um überhaupt richtig anzulaufen , ferner brauchte auch die Entwicklung der zu Vermarktenden Produkte bzw. Umsetzung der Idee ca 2 1/2 Monate. Aufträge für die Zunkunft sind bereits teilweise vorhanden, starten allerdings frühstens Oktober. Soweit so gut, zumindest ein Funken Hoffnung.
Nun habe ich aber tempörär keinen finanziellen Rückhalt mehr, es ist in den letzten Monaten alles in die Firma geflossen, meine Miete von 260 €/Monat ist seit 2 Monaten offen und zum Leben hat ich die letzten 2 Monate ca 100€ über.Ein Kredit ist KEINE Lösung. Da auch Selbstständigen einen Anspruch auf ALG2 haben habe ich dies auch beantragt letzten Freitag. Der Sachbearbeiter wollte auch sofort helfen , gab mir einen Termin zwecks Arbeitsvermittlung sowie sämtliche Formulare mit. Der Mann von der Arbeitsvermittlungsstelle war auch ganz nett , allerdings nicht für Selbstständige zuständig, er gab mir einen Termin für nächsten Montag. Die erhaltenden Formulare habe ich auch ausgefüllt und gestern komplett eingereicht - wieder bei dem ersten Sachbearbeiter. Dieser wiederrum sagte mir dann , auf meine Frage was denn der Berater für Selbstständige genau will, dass dieser mein Gewerbe überprüfen will. Gut das versteh ich noch. Er sagte mir allerdings auch , dass er überprüft ob ich pleite bin und wenn sich die Firma nicht trägt er das Gewerbe dicht macht.
Darf er dies überhaupt? Und auf welcher Grundlage will er checken ob sich die Firma trägt? Die momentane Situation ist nunmal "quasi Pleite", die Zukunftsprognose hingegen sieht ganz anders aus.
Wie kann ich es aushebeln , dass man mir versuchen wird eine Scheinselbstständigkeit vorzuwerfen und mir mein Gewerbe , dass ich 8 Jahre lang mit teils 20h/Tag Arbeitsstunden 7Tage die Woche aufgebaut habe? Meine Idee hierzu war die Vorlage des neu erstellten Businessplans , der ja auch eine Prognose der zu erwartenden Einnahmen hat.
Die Herrschaften vom Amt möchten natürlich alles daran setzen, dass der Antragsteller es möglichst kompliziert hat , wass ich auch voll zu spüren bekomme. Es sind 7 Termine angesetzt an 7 unterschiedlichen Tagen , alles Zeit die mir fehlt mich um mein Business zu kümmern. Diese Schikane ist weder förderlich noch notwendig - all diese Sachen hätten mit der logischen Planung an 1 Tag binnen 6h erledigt sein können. Ferner versuchen Sie natürlich auch Selbstständige aus der Selbstständigkeit zu nehmen - um so einen Job vermitteln zu können. Nun bin ich aber nicht bereit, irgendeinen X-Beliebigen Job anzunehmen, der nicht meiner Qualifikation entspricht, noch möchte ich - bei der oben erwähnten Zukunfts-Prognose meine Selbstständigkeit aufgeben. Würde ich einen Job bei Lidl im Lager wollen oder ähnliches dann wäre ich durchaus im stande gewesen dies schon vor Jahren auch ohne das AA bzw. irgendwelche Vermittler zu schaffen. Vor 3 Jahren hatte ich sogar kurzzeitig einen Nebenjob als Zeitungsausträger, dieser war allerdings so zermürbend durch die Arbeitszeiten, dass ich dadurch nicht mehr 100% in der Firma geben konnt und eher weniger als mehr dadurch hatte. Die Herren beim Sozialamt scheinen nicht zu verstehen , dass ich nicht arbeitssuchend bin sondern nur eine kurzzeitige Hilfe zwecks Grundsicherung brauche. Was muss ich nun beachten um eben nicht meine Selbstständigkeit zu verlieren?
Ein weiteres Problem stellt für mich meine Unterkunft dar. Ich wohne zur Miete bei meiner Mutter im Haus, habe ein Zimmer sowie mitbenutzung von Küche und Bad. Sie bekommt Miete inkl. Nebenkosten in bar ausbezahlt. Da sie nach ihrer Scheidung das Haus sonst nicht halten können würde und sie auch nicht verpflichtet ist, mich umsonst zu Unterhalten , durchzufüttern oder ähnliches, hab ich mit Ihr einen Mietvertag abgeschlossen statt eine Eigene Wohnung zu finanzieren. Es ist keine Bedsarfsgemeinschaft. Nun meint der Herr vom Amt allerdings, die Mietkosten werden nicht übernommen höchstwahrscheinlich und sie werden prüfen was sie verdient , damit sie verpflichtet wird eventuell mir eine Unterstützung zu gewährleisten (was sie definitiv nicht können wird, soweit ist das schon klar). Auf welches Recht wird sich hier gestützt und wie ist dies auszuhebeln bzw zu umgehen? Natürlich könnt ich jetzt frech werden und mir eine eigene Wohnung besorgen, noch brav den Antrag auf Erstausstattung dazu stellen und den Staat auf diese weise ganz legal abzocken. Dies möchte ich aber garnicht. Schließlich geht es hier nur um lächerliche 2-3 Monate Unterstützung. Wird einem f***ness auf diese Art und Weise gedankt und man noch - mit sich negativ auswirkenden Folgen - bestraft? Wie gehe ich rechtlich korrekt vor? Oder muss ich wirklich zu dem Mittel greifen Auge um Auge und Zahn um Zahn genau das zu tun was ich oben erwähnte? Denn: wer Wind säht wird Sturm ernten. Und wer sich mit mir anlegen will zieht erfahrungsgemäß schnell den kürzeren:) Damit es garnicht erst soweit kommen muss versuch ich es hier erstmal mit entsprechenden Fragen.
Ich hoffe mir kann jemand helfen, denn ich muss ehrlich sagen dieses System ist undurchsichtig, verschleiernd und ferner reichlich abhängig vom good-will des Sachbearbeiters. Ich möchte mich allerdings nicht zum Narren halten lassen und nur dass in Anspruch nehmen wo ich teils Jahrelang auch für bezahlt habe bevor meine Selbstständigkeit begann.
Ich bedanke mich schon einmal im Vorfeld und würde mich über Antworten freuen.