Hallo,
bin neu hier und habe auch noch keine Erfahrung mit solchen Foren. Ich hoffe, dass ich alles richtig mache und auch darauf, dass ich kompetente Antworten erhalte. Dafür schon mal im voraus besten Dank. Mein Mann wurde nach 37 Jahren arbeitslos und hat altersbedingt auch keinerlei Chancen mehr auf dem Arbeitsmarkt - leider. Ich bin "Nur-Hausfrau", habe dann zwar versucht wieder in meinem Beruf Fuß zu fassen, kann man vergessen - gehöre zum alten Eisen. Unsere Tochter macht nächstes Jahr Abi und möchte dann studieren, sie lebt noch bei uns. Wir sind eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft und nun würde mich interessieren, ob meine Tochter Bafög beantragen kann bzw. ob und wieviel sie vom Bafög behalten dürfte. Beim Kindergeld haben wir die Erfahrung gemacht, dass der volle Betrag abgezogen wird und wir vom Amt nur 103,-- Euro für sie bekommen. Könnte sie auch die Bedarfsgemeinschaft verlassen und dann das Kindergeld und Bafög behalten. Mit den jetzt zur Verfügung stehenden Mitteln ist ein Studium fast ausgeschlossen.
LG Lydia
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