hallo,
ich bin student(20Jahre) und wohne noch bei meiner mutter, diese hat nur einen 400€ job. bezieht dadurch hartz4.
ich bekomme, ~380€ bafög + Wohngeld 126€ + Weisenrente und Kindergeld = ~740€
- aus diesem Grund zähle ich nicht zur Bedarfsgemeinschaft.
ich zahle die gleichen mietkosten etc. wie meine mutter. jedoch ist meine regelleistung, und damit auch mein bedarf um 72€ geringer?! wieso?;)
- und warum wird mein bafög zu 100% angerechnet (?), wobei im bafög bescheid steht: 50%: 190€ darlehen, und 50%: 190€ bafög förderung. ich kann dies ja nicht wirklich als einkommen nutzen. zumal ich in anderen foren gelesen habe, darlehen dürfen nicht angerechnet werden.
laut berechnung habe ich mit bafög,kd,wg,rente ~740€ einsetzbares einkommen. dem gegenüber stehen renten ausgaben 31€ und sonst. ausgaben: lehrbücher,essengeld, schulmaterial etc. mit 82€
der sachbearbeiter meinte, ich darf nur max. etwa 120€ als einkommen gegen rechnen lassen.
jedoch kann ich nicht etwa auch fahrkosten berechnen lassen? meine und liegt 45km entfernt, das sind 450km pro woche;)?!
im endeffekt komm ich auf 730€ einkommen gegen 470 euro bedarf..nun wird mein kindergeld wieder glaub ich meiner mutter zugerechnet...jetzt leben wir noch schlechter als vorher, naja...
vllt kann jmd das wegen benzin kosten, als auch bafög erklären. das ist mir ein dorm im auge...darlehen is darlehen, egal ob vom bafög oder bekannten oder einer bank. ich muss das zurück zahlen. wenn mir das angerechnet wird, zahl ich bzw meine mutter jetzt das ans amt, und später noch einmal an das studentenwerk..frechheit !