Moin zusammen!
Erbitte Antwort auf folgende Frage:
ich bekomme zum 01.11.2010 nun nach fast vierjährigem Kampf mit der DRV Bund Berlin eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe von € 414,60 .
Ich muss noch erwähnen, das besagte Rente infolge eines Vergleichs vor dem Sozialgericht zustande kam, dem ich wohl oder übel aufgrund der Tatsache zugestimmt habe, dass zur Zeit für meine chronische Erkrankung einfach keine andere rechtliche Durchsetzungsmöglichkeit besteht, da es leider immer noch keine offiziell anerkannten, labortechnischen Beweise für die Krankheit gibt ( selbst den Fachärzten, die sich intensiv mit dieser Erkrankung befassen, versagen die von der Rentenversicherung beauftragten Gutachter die Anerkennung- ein Schlag ins Gesicht für alle Patienten, die an dieser Rheumaform leiden!)
Nun zurück zum eigentlichen Thema:
als ich mit meiner Anwältin diskutierte, dass ich bei Annahme des Vergleichsurteils auch gleich bei HARTZ IV bleiben könnte, meinte diese, dass ich HARTZ IV ja zusätzlich zur Rente bekäme! Ich konnte das zwar nicht so recht glauben, aber nun, wenn es denn so wäre - und das muss eine Anwältin ja bestimmt eher wissen, als ich - war das für mich ja schon ein kleiner Lichtblick im dunklen "HARTZ-Tunnel"!
Es kam, was kommen musste - denn bei der "A-Karten -Vergabe" bin ich ja stets die Erste....:o(.....
Rente ab 1.11.2010 €414,60
( Sozialversicherungsbeiträge
schon abgezogen!)
Agentur für Arbeit überweist nur noch den befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II , also € 80,--
und der Landkreis zieht von seinem Beitrag von ehemals €79,18 (für Heizungs-und sonstige Nebenkosten) gleich den Überschuss von €10,20 ab, verbleiben damit noch €68,98 .
Tja, das war's dann!
Arbeiten von zuhause aus: is' nix zu kriegen - also auf zum Abgrund des Lebens.....:(... ...an ein menschenwürdiges Leben kann man mit den paar Kröten nun wirklich nicht mehr denken!
Jetzt frage ich mich aber als alte Kämpferin doch, wird denn das Einkommen aus der Rente wg. teilw. Erwerbsminderung anders behandelt wie ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit ? Müssen da nicht die berühmten 100 Euro Freibetrag erst abgerechnet werden??? Es wären mit der Differenz dann zwar auch keine enormen Sprünge möglich, aber es würde z. Bsp. verhindern, dass ich meine langjährigen Haustiere ins
Tierheim abschieben muss - was mir beim bloßen Gedanken daran - schon das Herz zerreißt!
Ich hoffe, ich bekomme wieder einmal eine hilfreiche Antwort von Euch hier im Forum ....
Bis dahin alles Liebe und vielen Dank im Voraus
Bini