... Erwerbsminderungsrente bei HARTZ IV...

  • Moin zusammen!
    Erbitte Antwort auf folgende Frage:
    ich bekomme zum 01.11.2010 nun nach fast vierjährigem Kampf mit der DRV Bund Berlin eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung in Höhe von € 414,60 .
    Ich muss noch erwähnen, das besagte Rente infolge eines Vergleichs vor dem Sozialgericht zustande kam, dem ich wohl oder übel aufgrund der Tatsache zugestimmt habe, dass zur Zeit für meine chronische Erkrankung einfach keine andere rechtliche Durchsetzungsmöglichkeit besteht, da es leider immer noch keine offiziell anerkannten, labortechnischen Beweise für die Krankheit gibt ( selbst den Fachärzten, die sich intensiv mit dieser Erkrankung befassen, versagen die von der Rentenversicherung beauftragten Gutachter die Anerkennung- ein Schlag ins Gesicht für alle Patienten, die an dieser Rheumaform leiden!)
    Nun zurück zum eigentlichen Thema:
    als ich mit meiner Anwältin diskutierte, dass ich bei Annahme des Vergleichsurteils auch gleich bei HARTZ IV bleiben könnte, meinte diese, dass ich HARTZ IV ja zusätzlich zur Rente bekäme! Ich konnte das zwar nicht so recht glauben, aber nun, wenn es denn so wäre - und das muss eine Anwältin ja bestimmt eher wissen, als ich - war das für mich ja schon ein kleiner Lichtblick im dunklen "HARTZ-Tunnel"!

    Es kam, was kommen musste - denn bei der "A-Karten -Vergabe" bin ich ja stets die Erste....:o(.....

    Rente ab 1.11.2010 €414,60
    ( Sozialversicherungsbeiträge
    schon abgezogen!)

    Agentur für Arbeit überweist nur noch den befristeten Zuschlag nach § 24 SGB II , also € 80,--
    und der Landkreis zieht von seinem Beitrag von ehemals €79,18 (für Heizungs-und sonstige Nebenkosten) gleich den Überschuss von €10,20 ab, verbleiben damit noch €68,98 .

    Tja, das war's dann!

    Arbeiten von zuhause aus: is' nix zu kriegen - also auf zum Abgrund des Lebens.....:(...:o ...an ein menschenwürdiges Leben kann man mit den paar Kröten nun wirklich nicht mehr denken!

    Jetzt frage ich mich aber als alte Kämpferin doch, wird denn das Einkommen aus der Rente wg. teilw. Erwerbsminderung anders behandelt wie ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit ? Müssen da nicht die berühmten 100 Euro Freibetrag erst abgerechnet werden??? Es wären mit der Differenz dann zwar auch keine enormen Sprünge möglich, aber es würde z. Bsp. verhindern, dass ich meine langjährigen Haustiere ins
    Tierheim abschieben muss - was mir beim bloßen Gedanken daran - schon das Herz zerreißt!

    Ich hoffe, ich bekomme wieder einmal eine hilfreiche Antwort von Euch hier im Forum ....
    Bis dahin alles Liebe und vielen Dank im Voraus
    Bini

  • Hallo Hoppel,

    ich lebe allein,ich wohne zwar mit meinem Bruder zusammen unter "einem Dach" ( Haus ca. 90 qm = Wohneigentum zu je 50%- jedoch geht finanziell jeder seinen eigenen Weg, wenn ich das mal so umschreiben darf - es besteht keine Bedarfsgemeinschaft.
    Meine Erwerbsminderungsrente ist unbefristet; sie endet automatisch mit meinem 65. Geburtstag im Jahre 2023 - so ich das noch erlebe unter diesen Umständen!

    Gruß Bini

  • Hallo,

    Zitat

    Müssen da nicht die berühmten 100 Euro Freibetrag erst abgerechnet werden???

    Nein. Die 100 € werden nur bei einem Erwerbseinkommen angerechnet. Bei der Rente werden nur die 30 € Versicherungspauschale abgezogen.

    Gruß!

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