Hi,
Lese mich etwas durch die regeln von AG II und habe folgendes gesehen:
Zitat
Einen Anspruch auf die volle Regelleistung haben Alleinstehende, Alleinerziehende sowie Antragsteller, deren Partner minderjährig ist. Sie beträgt seit dem 1. Juli 2009 bundeseinheitlich 359 €. Die Regelleistung für (Ehe-)Partner beträgt jeweils 323 €. Kinder, die jünger als 6 Jahre sind, erhalten 215 €. Von 6. bis einschließlich 13 Jahren sind es dann 251 €. Kinder ab 14 Jahren und Volljährige, die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen, erhalten 287 €.
Draus intressiert mich besonders:
ZitatKinder ab 14 Jahren und Volljährige, die noch keine 25 Jahre alt sind und bei ihren Eltern wohnen, erhalten 287 €
heisst das jetzt im klartext: Wenn mein Vater arbeitslos ist und ALG II bezieht kann er das für mich dazu bekommen? Oder ich persönlich schon oder wie?
Also wenn ich 18 jahre alt bin, und noch bei meinen eltern bzw Vater wohne, habe ich dann persönlich anspruch auf leistungen?
Ich wohne in Schleswig-Holstein und mein Vater ist zwischen beschäftigt, also er bekommt von seiner alten arbeit ein % satz von dem gehalt was er vorher bekommen hat (ein jüngerer kollege hat seine Arbeit dort übernommen) und darf bis 400€im Monat dazu verdienen
Ich selbst besuche eine Berufsschule wegen der Berufsschulpflicht also keine Arbeit und leider noch keine in sicht
falls das relevant ist!
Grüße