Ich habe mal eine Frage zu Hartz IV und was eine Bedarfsgemeinschaft ist.
Konkreter Fall:
eine erwachsene Frau - 30 Jahre alt - erhält Hartz IV und wohnt seit der Trennung vom Lebensgefährten in einer 4 Raum-Wohnung.
Weil sie bisher keinen passenden preiswerten kleineren Wohnraum gefunden hat, teilt sie sich mit wechselnden Untermieterinnen - Studentinnen die Wohnung. Die ARGE erkennt dies an und zahlt an sie die Hälfte der Mierkosten und den vollen Regelbedarfssatz.
Der derzeitige Untermietvertrag mit der Studentin, die jetzt noch als Untermieter bei ihr wohnt, endet zum nächsten Semester.
Der Vater dieser Frau bezieht Invalidenrente und ist pflegebedürtig mit Pflegestufe. Weil er sich und seinen Haushalt nicht ohne Hilfe versorgen kann, überlegt sie, statt einer neuen Studentin ihren Vater als Untermieter zu sich ziehen zu lassen. Sie hätte ihn dann immer bei sich und müßte nicht immer zur Hilfe bei der Versorgung des Vaters zu ihm fahren.
Allerdings befürchtet sie, daß die Rente ihres Vaters, der ansonsten keine sozialen Zuschüsse vom Amt bezieht, als gemeinsames Einkommen gelten könnte bzw. mit in die Berechnung ihres Hartz IV betrages einfließen würde?
Gilt das, wenn der Vater zu ihr zieht, als Bedarfsgemeinschaft?
Vielen Dank
Melodie