Hallo liebe "Hartz-Gemeinde",
verehrter Moderator !
Es tut sich für mich folgende Frage auf:
ich bekomme eine befristete EU-Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung ab 01.11.2010. Diese beträgt ca. 414.-€.
Vom Hartz IV Regelsatz von 359.-€ plus (nach 1 Jahr gekürzt...) 80.- € für den sgn. befristeten Zuschlag gem. § 24 SGB II bleibt nur
letzterer übrig, alles andere wurde gegen meine unbefristete Rente wg. teilweiser Erwerbsminderung aufgerechnet; ein Überschuß von exakt 10,20€ hat sich gleich der Landkreis Wesermarsch eingeheimst und mir den Nebenkostenzuschuß entsprechend auf 68,98 pro Monat gekürzt.
Jetzt frage ich mich doch: wenn ich ab November möglicherweise einen Zuverdienst von - sagen wir mal
180 Euro netto pro Monat
für einen Job
von 2x 3 Stunden pro Woche/ also 24 Std. pro Monat
hätte .....
würde dieser Zuverdienst dann rechnerisch wie ein einzelnes Einkommen von der ARGE behandelt, obwohl man mir ja schon die EU-Rente als Einkommen gegen meinen Regelsatz verrechnet hat?
und: was würde passieren, wenn ich noch weitere Einnahmequellen "aus dem Ärmel zaubern" würde - ginge dann die Verrechnung mit dem Hartz IV Geld wieder für jeden einzelnen Zuverdienst separat von statten?
Ich meine, das ist ja wie "Sippenhaft" - da würde ich ja regelrecht dafür bestraft, dass ich der Gesellschaft nicht zur Last fallen möchte....
-um es mal einfach zu formulieren!
Abgesehen davon besteht aufgrund meiner chron.Erkrankung aber gar keine "Gefahr", dass mir solch ein "Massenverdienst" in den Schoß fallen würde!
Boah, ich versteh' diese Welt nicht mehr!
Hilfe bitte!