Kosten der Unterkunft - Angemessenheit - ALG II

  • Ich hoffe ihr könnt mir hier weiter helfen.
    Hab so das Gefühl das ich gut übers Ohr gehauen werde bei der ARGE!

    Die sagen mir das ich immer nur den Kaltpreis der Miete bezahlt bekomme, wie ich in der ersten Wohnung hatte....stimmt das???
    Die sagen ich hatte in der ersten Wohnung 300 Euro kalt das würde bedeuten das ich nicht drüber kommen darf sonst müsste ich das aus meiner Tasche bezahlen.
    Aber ich weiß das es hier in der Gegend viele gibt die viel viel mehr bezahlt bekommen.
    Aber mein Bearbeiter sagt das würde immer auf die Miete der ersten Wohnung ankommen.
    Stimmt das?
    Bin froh wenn ihr mir da weiter helfen könntet?!
    ach ich bin schwanger und bekomme das zweite kind und die sagen da würde mir trotzdem nicht mehr zu stehen.aber das heißt ich müsste die ganze zeit nur in einer 2 Zimmer wohnung leben wo andere 4 zimmer bezahlt bekommen.
    Denn bei uns kosten die 2 Z wohnungen knapp 300 euro kalt...eigentlich mehr aber das muss ich auch schon drauf bezahlen.

    Lg Bine

  • Ich meinte als ich die erste Wohnung bezogen habe hier in RP, vorher hatte ich für ne Kurze Zeit in NRW gewohnt, aber da habe ich noch kein Harz 4 bekommen!
    Und die sagen die Wohnung die ich dann das erste mal hier bezogen habe, so müsste dann auch immer der Kaltpreis für die Wohnung liegen.
    Ich hatte da 300 Euro Kalt gehabt und jetzt sagt mein Bearbeiter eben das es immer eine Wohnung sein muss mit 300 Euro kalt, alles was drüber ist muss ich von dem Geld bezahlen was ich von denen bekomme!
    Aber jeder sagt das ist Quatsch, jetzt wollte ich hier fragen ob das stimmt!
    Weil ich dachte es gibt einen Satz wie Hoch die Miete sein darf und nicht so wie die mir das sagen!

    Lg Bine0206

  • Hallo,

    zwar gibt es durchaus einen Höchstsatz der angemessenen Kosten der Unterkunft, aber Du hast prinzipiell keinen Rechtsanspruch darauf, diesen auch auszuschöpfen. Zum Beispiel wird bei einem nicht genehmigten Umzug tatsächlich nur die alte Miete gezahlt, nicht die tatsächliche.

    Gruß!

  • Aber es wurde mir ja genehmigt und muss trotzdem was drauf zahlen für die Wohnung hier....Auch die davor musste ich schon drauf zahlen.
    Den Umzug hab ich bis jetzt immer alleine gemacht, mit meinen Eltern.
    Da hab ich auch nie Geld für bekommen oder so!

    Lg

  • Ja, das meine erste Wohnung die ich bezogen hatte mit Harz 4 eben 300 Euro kalt waren, ich hätte mir eine nehmen müssen die Teuere gewesen wäre, z.b. 350 kalt dann würde ich immer 350 kalt bekommen, aber da die erste Wohnung eben nur 300 Euro kalt waren muss ich jetzt eine Wohnung holen die auch 300 Euro kalt ist.
    Wenn es mehr sind, das muss ich dann noch von dem Geld bezahlen was ich von denen bekomme!

    Aber das kann doch nicht sein, adere hier bekommen auch immer mehr bezahlt wie ich.Aber hier bekommt man keine Wohnung de 3 Zimmer hat mit 300 Euro kalt!

    Also ich hoffe sie wissen was ich meine mit dem ganzen!
    Hört sich etwas kompliziert an!

    Lg

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