Wohnung U25 Alleinerziehend

  • Hallo,
    wie ich eben gelesen habe bekommt man U25 keine Wohnung bezahlt, bzw nur in Ausnahmefällen.
    Da sich der Kindsvater von uns getrennt hat werde ich die nächsten Wochen bei ihm ausziehen. Wie ist das dann mit dem U25? Ich bin 24 und habe einen einjährigen Sohn und bin in Elternzeit. Hartz4 habe ich letzte Woche beantragt da mein Arbeitgeber pleite ist. Ist das so eine Situation? So ein Mist. Erst das eine dann das andere...


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

  • Hallo

    danke für die schnelle Antwort. Da muss man sich erst mal auskennen mit dem ganzen Zeug...

    Wieviel Wohnraum steht mir zu? Bzw zählt der kleine auch als Person?

    Wie hoch darf die Miete sein?

    Ich ziehe in ein anderes Bundesland. Kann ich dann gleich eine Wohnung mieten oder muss ich dort erst den Antrag stellen und sie mir genehmigen lassen?

    Danke!!!

  • Hallo,

    die Fragen zur Größe und zu den Kosten kann ich Dir nicht sagen, da dies jede Kommune selbst festlegt. Schau mal auf xxxxxxx dort findest Du die Richtlinien etlicher Kommunen.

    Wenn Du bereits einen Antrag auf ALG II gestellt hast, kannst Du nur umziehen, wenn Dir die ARGE eine Umzugsgenehmigung erteilt. Im neuen Wohnort mußt Du dann vor Unterzeichnung des Mietsvertrag ein Wohnangebot der neuen ARGE zur Genehmigung vorlegen.

    Gruß!

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