Umzug-Zählt eine Baby als volle Person?

  • Hallo,

    wieviel Wohnfläche stehen einer Mutter mit einem 13 Monaten altem Kind zu? Ich weiß das es normal 45m² und jede weiter Person 15m² sind. Aber zählt das Baby auch als vollständige Person?

    Danke :)

  • Hallo,

    Zitat

    Aber zählt das Baby auch als vollständige Person?

    Ja.

    Allerdings ist die Frage falsch gestellt:

    Zitat

    wieviel Wohnfläche stehen einer Mutter mit einem 13 Monaten altem Kind zu?

    Das steht ihr nicht zu, sondern ist die maximale Wohnfläche. Das ist ein wesentlicher Unterschied.

    Gruß!

  • Hallo,

    wenn z.B. eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind in einer meinetwegen 50 qm großen Wohnung lebt, kann sie nicht mit der Begründung, sie habe ja "Anspruch" auf eine Wohnung mit 60 qm, in eine entsprechend größere umziehen.

    Gruß!

  • Hallo,

    das ist natürlich verständlich. Bis dato wohne ich aber noch bei meinem Ex. Das heißt das wäre die erste eigene Wohnung die ich beziehen würde. Dann darf ich 60qm haben oder?

    Danke :)

  • Hallo,

    Wir wollen demnächst in eine größeren Wohnung umziehen, da es langsam in der momentanen Wohnung eng wird und wir ab dem 09.2011 Nachwuchs erhalten.

    Wir sind zur zeit 3 Personen:

    1.Person Ehefrau bezieht ALG II + Mehrbedarf
    2.Person Ehemann(also ich) beziehe ALG II(bin im Urlaubssemester)
    3.Person Tochter 15 Monate alt
    4.Person Sohn(demnächst ab dem 09.2011)

    Ist den Unser Sohn, das demnächst noch auf die Welt kommen wird, auch eine Person(=Säugling bis zum 3 Monat)?
    Übernimmt die ARGE, die neue Wohnung als geltendes Anspruch?
    Können wir die Umzugskosten von der ARGE beanspruchen?
    Erhalten wir dann demnach auch die Kaution kosten?

    Unsere momentane Wohnung:

    ca.68m² mit ca.622€ Warmmiete


    Unsere Anspruchs Wohnung:

    ca.85m² bis 95m²

    Und danke im vor raus für alles.:)

    Gruß LaFamilia

  • Hallo,

    Zitat

    Ist den Unser Sohn, das demnächst noch auf die Welt kommen wird, auch eine Person

    Ja.

    Zitat

    Übernimmt die ARGE, die neue Wohnung als geltendes Anspruch?

    Nicht unbedingt bzw. eher nicht. Es kann durchaus sein, daß die derzeitige Wohnung als ausreichend angesehen wird.

    Zitat

    Können wir die Umzugskosten von der ARGE beanspruchen?
    Erhalten wir dann demnach auch die Kaution kosten?

    Auch das ist eher unwahrscheinlich, da es keine unabweisbare Notwendigkeit für einen Umzug gibt.

    Gruß!

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