Hallo und Guten Abend,
ich verdiene durch eine Aushilfstätigkeit monatlich genau 80,00 €.
Nun berechnet mir die ARGE 30,00€ von diesen 80.00€ als Erwerbseinkommen. Ich dachte daß der Grundfreibetrag von 100 € vom Arbeitslosengeld II nicht abgezogen wird...
Wer kann mich aufklären?
Grundfreibetrag von 100 €
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Meggii -
30. November 2010 um 22:02 -
Erledigt
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Hast du außer der Aushilfstätigkeit noch weiteres Einkommen?
Was auch möglich ist: Die 30 € Versicherungspauschale wird im Bescheid oft gesondert aufgeführt. Also 50 € Freibetrag + 30 €.
Ansonsten mal die Zahlen aus dem Bescheid abtippen.
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hallo:-))
ich bekomme von meinem Ehemann 500,00€ Unterhalt (für unser Kind und für mich) und Kindergeld 184,00€.
Auf dem Berechnungsbogen sind aufgelistet:Netto-Erwerbseinkommen monatlich 80,00€
abzüglich Freibetrag 50,00€
--------------
zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 30,00€
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Einkommensbereinigung -30,00€
Unterhalt Einkommen 500,00€
Erwerbseinkommen (ALG2) 30,00€
Kindergeld Einkommen 184,00€
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Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 684,00€Das wird dann natürlich vom Gesamtbedarf abgezogen.
Vielleicht kannst Du damit mehr anfangen?
Vielen Dank und Gruß
Meggii -
Dann sind die 80 € anrechnungsfrei. Der Freibetrag wird nur, wie bereits vermutet, in 2 Posten aufgeschlüsselt:
50 € Freibetrag
30 € EinkommensbereinigungAnrechenbares Einkommen ist nur der Unterhalt und das Kindergeld.
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Herzlichsten Dank, Theo;-))
Lieben Gruß aus Köln
Meggii -
Hallo Theo,
vielleicht kannst Du mir noch ein Tip geben.
Zu dem ober erwähnten Thema...Wenn ich das richtig verstanden habe- Du schreibst dass die 80.-€ anrechnungsfrei sind. Die ARGE rechnet mir aber definitiv 30.-€ an.
Ich habe meine Sachbearbeiterin von der ARGE angerufen und sie um Korrektur des Bescheides gebeten. Sie sagte nur kurz dass dies richtig sei und keine Korrektur erfolgt. Sag mir bitte wer kann einem da weiterhelfen und wo kann man sich beschweren, was kann ich da machen??
Viele Grüße
Meggii -
Hallo,
ZitatDie ARGE rechnet mir aber definitiv 30.-€ an.
Wieso das? Du selbst hast doch geschrieben
ZitatNetto-Erwerbseinkommen monatlich 80,00€
abzüglich Freibetrag 50,00€--------------
zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 30,00€
-----------------------------------------------------
Einkommensbereinigung -30,00€Unterhalt Einkommen 500,00€
Erwerbseinkommen (ALG2) 30,00€
Kindergeld Einkommen 184,00€
---------------------------------------------------
Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 684,00€Wie Theo also schon richtig sagte, sind die 80 € (und nicht nur 30 €) richtigerweise nicht angerechnet worden.
Wo also ist das Problem?
Gruß!
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Hallo,
ich habe mir schon gedacht dass ich irgendwie "auf dem Schlauch stehe"....
Ich erläutere Dir kurz was ich nicht verstehe...bevor ich den Job mit dem Zusatzverdienst von 80,-€ hatte stand auf dem ARGE Bescheid:
Netto-Erwerbseinkommen monatlich 0,00
abzüglich Freibetrag 0,00
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zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 0,00Einkommensbereinigung -30,00€
Unterhalt Einkommen 500,00€
Kindergeld Einkommen 184,00€
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Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 654,00ich bekam von der ARGE insgesamt 528,85€ (von dieser Summe zahle ich natürlich meine Miete in Höhe von 479,85€)
D.h. mir blieb noch eine Summe von 49,-€ zum Leben.Auf dem neuen ARGE Bescheid steht :
Netto-Erwerbseinkommen monatlich 80,00€
abzüglich Freibetrag 50,00€
-------
zu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 30,00€Einkommensbereinigung -30,00€
Unterhalt Einkommen 500,00€
Erwerbseinkommen (ALG 2) 30,00€
Kindergeld Einkommen 184,00€
-------------------------------------------------------
Zu berücksichtigendes Gesamteinkommen 684,00€ich bekomme nun von der ARGE insgesamt 498,85€ (von dieser Summe zahle ich weiterhin meine Miete in Höhe von 479,85€)
D.h. mir bleibt jetzt nur noch eine Summe von 19,-€ zum Leben.So, das sind die 30,00 € die ARGE mir zu dem "zu berücksichtigenden Gesamteinkommen" anrechnet. Dabei dachte ich dass ich die 80,00€ komplett behalten kann und diese Summe einfach nicht angerechnet wird.
Verstehst Du was ich meine?
Bitte sag mir wo mein Denkfehler liegt
Vielen dank im Voraus
Meggii -
Hallo,
Du hast 80 € Einkommen. Laut dem Bescheid werden Dir
ZitatNetto-Erwerbseinkommen monatlich 80,00€
abzüglich Freibetrag 50,00€angerechnet. Bleiben also 30 €, die Dir noch berechnet werden, was im Bescheid auch mit
Zitatzu berücksichtigendes Erwerbseinkommen 30,00€
dokumentiert wird.
Laut dem Bescheid werden diese 30 € aber auch abgezogen:
ZitatEinkommensbereinigung -30,00€
Somit hast Du bei einem Einkommen von 80 € einen Freibetrag von 50 € und eine Einkommensbereinigung von 30 € erhalten, was dann 80 € ausmacht.
Theo hatte also vollkommen recht - Deine 80 € stehen Dir in voller Höhe zur Verfügung.
Gruß!
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Okay.Das habe ich jetzt verstanden.
Dann sage mir bitte nur noch:1. Die Einkommensbereinigung von -30,00€ waren bereits im Bescheid bevor ich den Job hatte.Wieso?
2. Wieso bekomme ich den jetzt 30,00€ weniger seit dem ich den Job für 80,00€ habe?
Gruß
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Hallo,
ZitatDie Einkommensbereinigung von -30,00€ waren bereits im Bescheid bevor ich den Job hatte.Wieso?
Weil Du bereits vorher Einkommen (Unterhalt) hattest.
ZitatWieso bekomme ich den jetzt 30,00€ weniger seit dem ich den Job für 80,00€ habe?
Das kann ich Dir ohne Kenntnis des alten und neuen Bescheides nicht sagen. Mit den Freibträgen für den Job scheint es mir aber nichts zu tun haben.
Gruß!
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Hallo,
nur nochmal um die Sache mehr oder weniger abzuschliessen....
War heute bei der ARGE Köln und die Sachbearbeiterin meinte dass ich deshalb 30,00€ weniger habe weil bei einem Verdienst bis 100,00€ eine Versicherungspauschale in Höhe von 30,00€ anfällt. Meine 80,00€ Verdienst werden nicht angerechnet davon zieht man aber diesen Pauschal-Versicherungs-Beitrag ab.
Vielen Dank und viele Grüße -
Hallo,
diese Auskunft ist grundfalsch. Bei einer Erwerbstätigkeit wird Dir keine Versicherungspauschale abgezogen, sondern gewährt.
Gruß!
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