Hallo.
Ich hab eine kleine Frage, leider hab ich diesbezüglich im Forum nichts hilfreiches gefunden.
Ein Freund von mir hat nach 4 Semestern sein Studium abgebrochen und muß nun vorübergehend ALG II beantragen.
Er ist 29 Jahre alt und wohnt gegenwärtig noch bei seinen Eltern (kein getrennter Haushalt). Sein Vater ist Beamter und arbeitet auf Vollzeit, seine Mutter ist auf 400 EUR Basis beschäftigt. Bei der ALG II Beantragung hat ihm der zuständige Sachbearbeiter mitgeteilt, daß er mit seinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bilde und er solle sich nicht zu große Hoffnungen auf Bewilligung machen, da ja ein Elternteil voll berufsfähig ist. Auch ist das Haus, in dem er mit seinen Eltern lebt, nicht gemietet sondern Eigentum der Eltern (bzw. wird noch abgezahlt). Zur Berechnung solle er Nachweise über Hypotheken etc. sowie Einkommensnachweise seiner Eltern einreichen.
Jetzt meine Frage:
Ist es richtig, daß er zusammen mit seinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bildet und sind Einkommensnachweise seiner Eltern sowie Belege sämtlicher Zahlungen, die das Haus betreffen (Hypothek, Gas etc), tatsächlich erforderlich?
Ich weiß, daß es heißt
"Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:
(...) oder eine Person, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt so zusammenlebt, dass nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen (...)"
was hier wohl sicherlich zutreffen wird, aber ich möchte mich lieber nochmal absichern
Ich hoffe Ihr könnt mir in diesem speziellen Fall weiterhelfen.
Viele Grüße,
Hendrik