Hallo,
ich habe im September diesen Jahres von meinem Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erhalten, die ein Guthaben ausweist.
Anfang November wurde dieses Guthaben mit der anfälligen Miete für November verrechnet.
Am 23. November stellte ich dann einen Antrag auf ALG2 mit Beginn zum 01. Dezember.
Im Bewilligungsbescheid wurde die Leistung für den ersten Monat (Dezember) um das bereits verrechnete Guthaben gekürzt.
Mir ist durchaus klar, dass dieses Vorgehen INNERHALB des Leistungsbezugs korrekt ist (SGB 2 Abschn. 2 §22).
Allerdings finde ich es höchst fragwürdig, diesen Paragraphen auf Nebenkostenabrechnungen anzuwenden, die schon vor der Antragstellung ausgeglichen wurden.
Kann mir bitte jemand diesbezüglich eine Auskunft geben, wie es sich verhält?
Vielen Dank