Schule abgebrochen - Anspruch auf ALG II

  • Hallo,

    mein Sohn (22) hat nach seiner Berufsausbildung im Sommer 2010 die BOS erfolgreich absolviert und dann noch ein Jahr darangehängt, um das allgemeine Abitur zu erlangen. Er hatte bis 15.12 "Probezeit" und es zeigte sich an, dass er diese nicht bestehen würde. So hat er die Schule abgebrochen und bewirbt sich nun an der FH, um einen Studienplatz zu bekommen.

    Nun ist er ohne einen Cent Geld; das Bafög für Dezember muss er zurückzahlen; Kindergeld wurde ihm bereits im Oktober gestrichen.

    Hat er Anspruch auf Hartz IV? - Derzeit wohnt er noch zuhause;

    Wäre froh um Informationen, da mein Mann und ich beide voll berufstätig sind, haben wir keine Erfahrungen mit Hartz IV -

  • Hallo,

    Euer Sohn gehört zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, womit er allein keinen Anspruch auf ALG II hat. Ihr als Eltern könntet einen entsprechenden Antrag stellen, wobei dann aber das Einkommen aller Haushaltsmitglieder berechnet wird - ob sich dann noch ein Anspruch auf ALG II für Euch zusammen ergibt, kann ich mangels Angaben nicht einschätzen.

    Gruß!

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