Hallo,
habe da mal eine Frage: in einem Beitrag steht, dass man mit vollendetem 58. Lebensjahr eine Ortsabwesenheit von 17 Mon. unter bestimmten Vorausetzungen genehmigt bekommen kann. Unter welchen Voraussetzungen?? Ich bin 59 Jahre alt und möchte gern im Ausland versuchen arbeit zu finden. Bekomme ich weiterhin ALG II oder nicht.
lg Damiao
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