Wer Kann helfen zum thema Bedarfsgemeinschafft/Rente?

  • Hallo@all
    durch zufall stieß ich heute auf dieses forum und habe einige fragen hoffe auf antworten:

    Also 1)

    Bei mir gehts wie oben im thema ums thema ,,Bedarfsgemeinschafft,,

    Also zu mir ich bin 22 bin momentan schülerin und beziehe bafög dieses erhalte ich aber bald nicht mehr da ich mit der schule fertig bin. Da ich ja wiegesagt noch zu hause lebe würde mein vater für mich ja dann hartz im sinne einer bedarfsgemeinschafft bekommen. Jetzt ist aber folgende situation eingetreten : Mein freund der gebürtig aus paderborn kommt möchte gern wieder dort hinziehen und durch freunde von uns die im kreis leben haben wir zwei jobs bekommen bei einem taxiunternehmen beide auf 400€ basis. Mein freund bekommt hartz 4 jetzt ist eben die frage wenn wir eine gemeinamme wohnung dort beziehen sind wir dann eine bedarfsgemeinschafft? und wenn ja bekommen wir dann eine größere wohnung also mehr als 45? wie siehts mit den nebenkosten aus (strom, wasser usw) werden die weiterhin übernommen? und nun zur wichtigsten frage an wen müssen wir uns da jetzt wenden an das amt wo wir hinziehen oder noch die hier vor ort?

    2) Mein vater erhält jetzt wittwern rente da meine mutter vor 3 tagen nach schwerer krankheit verstorben ist :( kann ihm die jetzt auf das hartz angerechnet werden?

  • Hallo,

    Du selbst wirst keine Leistungen erhalten, da Du noch zur Bedarfsgemeinschaft Deines Vaters gehörst. Dementsprechend wird Dein Freund maximal die Hälfte der Miete auf sein ALG II angerechnet bekommen.

    Die Witwenerente wird auf das ALG II angerechnet.

    Gruß!

  • Mein Beileid.

    Hast Du dem BAföG Amt schon diese Veränderung und deinen Anspruch auf Halbwaisenrente mitgeteilt?

    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html ;)
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen! :eek:
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

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