Hallo@all
durch zufall stieß ich heute auf dieses forum und habe einige fragen hoffe auf antworten:
Also 1)
Bei mir gehts wie oben im thema ums thema ,,Bedarfsgemeinschafft,,
Also zu mir ich bin 22 bin momentan schülerin und beziehe bafög dieses erhalte ich aber bald nicht mehr da ich mit der schule fertig bin. Da ich ja wiegesagt noch zu hause lebe würde mein vater für mich ja dann hartz im sinne einer bedarfsgemeinschafft bekommen. Jetzt ist aber folgende situation eingetreten : Mein freund der gebürtig aus paderborn kommt möchte gern wieder dort hinziehen und durch freunde von uns die im kreis leben haben wir zwei jobs bekommen bei einem taxiunternehmen beide auf 400€ basis. Mein freund bekommt hartz 4 jetzt ist eben die frage wenn wir eine gemeinamme wohnung dort beziehen sind wir dann eine bedarfsgemeinschafft? und wenn ja bekommen wir dann eine größere wohnung also mehr als 45? wie siehts mit den nebenkosten aus (strom, wasser usw) werden die weiterhin übernommen? und nun zur wichtigsten frage an wen müssen wir uns da jetzt wenden an das amt wo wir hinziehen oder noch die hier vor ort?
2) Mein vater erhält jetzt wittwern rente da meine mutter vor 3 tagen nach schwerer krankheit verstorben ist kann ihm die jetzt auf das hartz angerechnet werden?