Habe ich Anspruch

  • Hallo,

    nachdem ich jetzt einige Zeit ohne Einkommen bin, überlege ich jetzt Hartz 4 zu beantragen, obwohl ich das eigentlich gar nicht möchte.

    Eckdaten: Mann (ohne Arbeit seit ca. 3 Jahren), seit Arbeitslosengeld ausgelaufen keine Sozialleistung bezogen)
    Partnerin unehelich 33 Jahre alt (seit 12 Jahren zusammenlebend) Hausfrau
    Tochter 11 Jahre

    zusätzlich bewohnt Mutter der Partnerin ein eigenes Zimmer (76 Jahre alt) Rente, unterstützt hier und da.

    Wohnsituation: eigenes 2-Familienhaus - eine Wohnung vermietet - Nettomieteinnahme 550,-
    eigene Wohnung 126qm
    Grundstück 693qm

    Kosten Wohnung: 173€ mtl. Rate fürs Haus (Rest ca. 12.000€)
    Abschlag Gas/Strom/Wasser 393€ mtl. Grundsteuer ca. 150€ mtl.

    125€ Nebenkosten mtl. (Teil vom Wasser, Grundsteuer, etc) zahlt der Mieter als Abschlag an uns.

    ansonsten kein Vermögen, kein Auto etc.

    Habe ich überhaupt einen Anspruch auf Sozialleistung, da meine Befürchtung immer ist/war, das die Rente der Mutter der Partnerin mit eingerechnet wird.

    Oder brauche ich die Dame gar nicht mit angeben bei einer Antragsstellung, wird das irgendwie überprüft das sie hier wohnt, oder was sie zum Haushalt beiträgt?

  • Verfügen Sie über selbstgenutztes, angemessenes Wohneigentum (Eigentumswohnung, Eigenheim), so bleibt dieses bei der Anrechnung als Vermögen bei Hartz IV nach § 13 Abs. 3 Nr. 4 SGB II anrechnungsfrei

    Ich dachte das zählt nicht zum Vermögen?

  • Hmm, wir bewohnen die wohnung im Erdgeschoss (mit Schwiegermutter). Die fremden Mieter wohnen in der ersten Etage.

    Also wohnen wir im eigenen Haus.

    Damit ist es doch selbst genutztes Wohneigentum.

    Gruss

  • Hallo Hoppel,

    ich hatte vor ca. 1 1/2 Jahren auch mal beim Amt telefonisch angefragt (da stand noch die jetzt vermietete Wohnung leer), da sagte man mir ich hätte keinen Anspruch solange die 2te Wohnung nicht vermietet wäre.
    Werde mich heute noch mal telefonisch beim Amt informieren und das dann hier posten was die sagen.

    Gruss Tom

  • Hallo,

    diese Auskunft ist falsch und nicht belastbar.

    Die Selbstnutzung einer Immobilie liegt dann vor, wenn das Haus allein oder mit Angehörigen bewohnt wird. Das ist bei Euch nicht der Fall, womit die Immobilie als nicht selbstgenutzt gilt. Damit aber ist das Haus vorrangig durch Verkauf oder Beleihung verwertbar.

    Gruß!

  • So, gerade mit der ARGE (Sachbearbeiter) telefoniert .

    Er meinte der Besitz eines 2-Familienhauses wäre kein Grund Hartz 4 zu verwehren, solange es angemessen ist (seine Worte, " wenn es keine Villa ist"

    Die Mieteinnahme würde dann natürlich gegengerechnet.

  • Hallo,

    dann hat der Mann eine falsche Antwort gegeben, auf die ich mich nicht verlassen würde, da die entsprechenden Vorgaben vollkommen anders lauten. Abgesehen davon wäre das der erste Sachbearbeiter eines Jobcenters, der eine solche pauschale Zusicherung ohne jegliche Kenntnis der entsprechenden Unterlagen gibt...

    Laß Dir das schriftlich geben - und Du wirst es nicht schriftlich bekommen...

    Gruß!

  • Ich denke mal ich sollte einfach mal einen Antrag stellen, dann werd ich ja sehen wie das Amt das sieht.

    Wie schaut es aus mit der Schwiegermutter die bei uns wohnt aus. Wird ihre Rente mit eingerechnet, wird geprüft ob sie hier lebt, etc.?

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