Hallo,
ich habe eine Frage zur Berechnung der Grundsicherung.
Ich Lebe in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Frau.
Sie bezieht ALG II.
Ich bin vom ALG II Bezug ausgeschlossen, da ich in Ausbildung bin.
Nun hatte ich beim Bundesamt für Soziales nachgefragt, wie unsere Leistung berechnet wird, nachdem ich seit 4 Monaten (Aufnahme der Ausbildung) keinen Bescheid vom Jobcenter erhalten habe (und auch Telefonisch niemand erreichbar ist, ein hoch auf das Abschaffen der Warteschleife).
Dort hatte man mir mitgeteielt, dass mein Einkommen immer noch zur Bedarfsgemeinschaft zählt, in deren Beispielrechnung wurde immer noch alles zusammen gerechnet, bzw von meinem EK die Miete abgezogen bevor es zur Berechnung kam:
Bedarf Antragsstellerin: 359
Mehrbedarf: ~50
Miete Antragsstellerin 210
Bedarf Azubi: 323
Mietanteil Azubi 210
EK Azubi 550
Wenn ich das richtig verstanden habe, wird nach diesem Beispiel das ALG II meiner Frau im 7€ gekürzt, da ich 17 € mehr verdiene als mein Bedarf plus Miete beträgt?
Kann bzw. müssten nicht 100€ Automatisch anrechnungsfrei und anschließend 20% vom EK abgezogen werden und das ALG II meiner Frau somit ungekürzt ausgezahlt werden?
Da ich als Auszubildener kein Anspruch habe* kann ich also nur mein Einkommen auf 0 runterrechnen?! Zählt die Pauschale nach § 30 SGB II (100 € pauschal frei und bis 800€ um 20% vermindert) hier?
Falls ich von meinem Arbeiteigeber Fahrgeld bekommen wie wird dies angerechnet? Als EK und es werden die Werbungskosten abgezogen? Kann ich in dem Fall eine höhere Belastung als 100€ nachweisen?
Bin für Erklärungen wirklich dankbar.
*(bilde mich ja fort und werd später, falls ich nen Job hab ja was verdienen und bin nicht dämlich genug, als das mir das als Maßnahme gefördert wird und auch eine BAB Förderung ist nicht möglich)