Hallo!
Ich absolviere zur Zeit ein Studium an der Berufsakademie und bekomme dabei 525,- im Monat - Brutto wie Netto, da keine Steuern, Abzüge etc.
Meine Freundin und ich bilden eine Hartz4 Bedarfgemeinschaft.
Theoretisch zumindest. Denn laut Hartz4bescheid bin ich nach §7 SGBII von Leistungen ausgeschlossen. Bafögantrag hat allerdings auch nichts gebracht.
Nun meine eigentlich Frage, laut Hartz4bescheid habe auch ich einen Grundbedarf von ~504,-(inkl.Miete) im Monat. Bei 525€-30€(Einkommensbereinigung) komm ich da ja nicht über die ~504€. Wenn ich jetzt allerdings Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld bekomme, wird meiner Freundin jedesmal etwas abgezogen.
Was ich aber gar nicht verstehe ist der §30 SgbII.
Demnach dürfte ich doch sogar noch 100€ mehr verdienen dürfen oder liege ich da falsch? Gruß Marco