Hallöle
Habe gehört, dass der Grund - Kaltmietpreis auch bei einer Einzelperson höher liegen darf, wenn nachgewiesen werden kann, dass das eigene Kind regelmäßig übers WE oder mehrere Tage (Ferien) zu Besuch kommt. Also klassisch bei Trennungen.
Mein jüngerer Sohn lebt bei seinem Vater, wird zwar im Herbst volljährig, beginnt aber eine Lehre, ist also noch in der Ausbildung.
Wohne jetzt noch mit meinem älteren Sohn zusammen, der aber im Sommer ausziehen wird. Dann muss ich umziehen, da meine Wohnung zu groß/teuer ist.
Kann mir da jemand Auskunft erteilen?
Danke schonmal