Miete und regelmäßiger Besuch eigener Kinder

  • Hallöle
    Habe gehört, dass der Grund - Kaltmietpreis auch bei einer Einzelperson höher liegen darf, wenn nachgewiesen werden kann, dass das eigene Kind regelmäßig übers WE oder mehrere Tage (Ferien) zu Besuch kommt. Also klassisch bei Trennungen.

    Mein jüngerer Sohn lebt bei seinem Vater, wird zwar im Herbst volljährig, beginnt aber eine Lehre, ist also noch in der Ausbildung.

    Wohne jetzt noch mit meinem älteren Sohn zusammen, der aber im Sommer ausziehen wird. Dann muss ich umziehen, da meine Wohnung zu groß/teuer ist.

    Kann mir da jemand Auskunft erteilen?

    Danke schonmal

  • Hallo,

    solche Fragen werden durch die Richtlinien der Kosten der Unterkunft geklärt, die jede Kommune für sich selbst erstellt. Insofern ist eine pauschale Antwort nicht möglich und Du mußt direkt bei Deinem Jobcenter nachfragen.

    Gruß!

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