Quadratmeter zu viel, aber billiger...

  • Hallo!

    Ich habe schon wieder eine Frage:

    Es ist ja festgelegt, wie groß eine Wohnung sein darf und was sie kosten darf. Wenn ich jetzt aber eine Wohnung bekommen könnte, die z.B. 57qm groß ist und vom Preis her unter dem liegt, was die Arge zahlen würde, würde das mit der Wohnung problemlos klappen?

    Oder:

    Die Wohnung ist von der qm-Zahl viel kleiner als vorgeschrieben, aber dafür teurer?..


    Wie groß/teuer dürfte die Wohnung sein, wenn man zu zweit einzieht (mit dem Partner) [und bei der Arge sagt, man möchte mit einem Freund eine WG gründen]. Hat man dann automatisch von der qm-Zahl einen größeren Spielraum? Spielt es eine Rolle, ob die Wohung nun 2-Zimmer oder 3-Zimmer hat, aber von der qm-Zahl her gleichgroß wäre?
    (beide wären an einer Abendschule und haben somit erst mal kein eigenes Einkommen)


    So viele Fragen.
    Vielleicht kann sie mir jemand von euch alle beantworten.

    Vielen Dank!

    J.


    LG J.

  • Hallo,

    Zitat

    (beide wären an einer Abendschule und haben somit erst mal kein eigenes Einkommen

    Ich bezweifele, daß überhaupt ein Anspruch auf ALG II vorliegt. Wie alt bist Du und Deine Freundin?

    Gruß!

  • Ich bin 23, mein Freund 20.

    Naja, ich meinte vielmehr ob uns überhaupt etwas zustehen würde zwecks Zuschuß für Miete.

    Momentan bin ich in einer schulischen Ausbildung, bekomme 405€ Bafög, Kindergeld und 170€ Zuschuß von der Agentur für Arbeit für meine Wohnung.

    Klingt viel. Nach Abzug der Miete, Strom (der leider teurer wurde), ein gutes Sümmchen Schulgeld, restliche Anwaltskosten, bleibt da auch nicht mehr als knapp 180€/Monat übrig. Mit dem Geld komm ich gut aus.

  • Seit Anfang des Jahres von der Agentur für Arbeit.

    Bis Ende des letzten Jahres bekam ich von der ARGE 280€ für die Miete. Durch die Gesetzesänderung ist es nun weniger, dafür mehr Bafög.

    Liebe Grüße, Julia

  • Hallo,

    mir istzwar immer noch unklar, welchen Mietzschuß Du bekommst - spätenstens mit Bezug von BaföG zahlt die Agentur für Arbeit grundsätzlich nichts für die Miete.

    Wie auch immer:

    Zitat

    bei der Arge sagt, man möchte mit einem Freund eine WG gründen

    Das wäre Betrug - Ihr seid keine WG. Somit ist die maximale Größe für Euch beide 60 qm.

    Gruß!

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