Hallo!
Ich habe schon wieder eine Frage:
Es ist ja festgelegt, wie groß eine Wohnung sein darf und was sie kosten darf. Wenn ich jetzt aber eine Wohnung bekommen könnte, die z.B. 57qm groß ist und vom Preis her unter dem liegt, was die Arge zahlen würde, würde das mit der Wohnung problemlos klappen?
Oder:
Die Wohnung ist von der qm-Zahl viel kleiner als vorgeschrieben, aber dafür teurer?..
Wie groß/teuer dürfte die Wohnung sein, wenn man zu zweit einzieht (mit dem Partner) [und bei der Arge sagt, man möchte mit einem Freund eine WG gründen]. Hat man dann automatisch von der qm-Zahl einen größeren Spielraum? Spielt es eine Rolle, ob die Wohung nun 2-Zimmer oder 3-Zimmer hat, aber von der qm-Zahl her gleichgroß wäre?
(beide wären an einer Abendschule und haben somit erst mal kein eigenes Einkommen)
So viele Fragen.
Vielleicht kann sie mir jemand von euch alle beantworten.
Vielen Dank!
J.
LG J.