Moin,
ich befürchte ja, dass die Frage hier in den Foren schon gestellt und beantwortet ist aber ich finde per Suche nur ähnliche, nicht auf meine Situation passende Einträge, daher:
Meine Freundin befindet sich in einer kostenpflichtigen Ausbildung (private Schule, Physiotherapie) und bezieht, neben ihrem Kindergeld, BAföG sowie einen Zuschuss für ungedeckte Kosten für Unterkunft und Heizung.
Nachdem die finanzielle Situation durch die monatlichen 400€ Schulgeld eh mehr als knapp bemessen ist, kam zum Jahreswechsel eine Rückzahlungsforderung der ARGE. Das BAfög wurde geringfügig erhöht und meine Freundin hatte dies, aus Unwissenheit, nicht bei der ARGE angegeben. Folge ist, dass sie nun diese Erhöhung für die jeweiligen Monate zurückzahlen muss.
Durch diese Forderung und eine diesbezügliche Nachfrage bei der ARGE stellte sich heraus, dass das BAföG komplett angerechnet wird. Und hier wird für uns die rechtliche Grundlage sehr schwammig.
Beim Suchen findet man Aussagen, dass ein Schüler-Bafög nur zu 20% anrechnungsfrei ist. Ist dies ein fixer Wert oder werden gibt es hier Unterscheidungen (z.B. dass das BAföG quasi komplett für die Ausbildung aufgewendet werden muss)?
Falls dies ein feststehender Prozentsatz ist - warum wird er bei meiner Freundin nicht berücksichtigt?
Und die letzte Frage bezieht sich darauf, dass sie demnächst ein duales Studium neben der Ausbildung beginnt und dementsprechend Studenten-BAföG beziehen wird. Ändert dies etwas an den Bedingungen für den Zuschuss der ARGE?
Für sachdienliche Hinweise schon mal vielen Dank im Voraus!