Fahrtkosten beim P-Konto geschützt?

  • Ich habe eine 3 Jährige Leibliche Tochter welche ich alle 14 Tage von Freitags bis Sonntags mit den Auto zu mir hole. Im Januar beantragte ich beim JobCenter Fahrtkosten für die jeweils 230 Km die ich dazu Freitags und Sonntags fahre. Im Schnitt reichte ich als Nachweis Tankbelege ein in Höhe von 120€ für jeden Monat.Ebenfalls benantragte ich den Regelsatz für meine Kleine von 6/30 je Monat.
    Bislang erfolgte keine Reaktion des JC, weder ein Bescheid noch eine Ablehnung. Gestern jedoch tauchten auf meinen Konto plötzlich vom JC 450€ auf (was ja positiv ist eigentlich:confused:)Wie gesagt ohne Schreiben ohne Bewilligung einfach so.
    Doch nun, da P-Konto, bin ich etwas ratlos was passiert wenn zusätzlich die üblichen Leistungen am Ende des Monats April auftauchen. Ich bekomme monatlich 705€. Plus die 450€ hätte ich ein Geldeingang von 1.155 €! Geschützt sind aber leider nur 985,15 €.
    Heisst das nun das die "Fahrtkosten" weg sind bis auf 280€???:mad:

  • Hallo,

    da es sich um Leistungen des Jobcenters handelt und offensichtlich eine Nachzahlung beinhaltet, sind diese Einnahmen ebenfalls geschützt. Allerdings überschreitest Du die Freigrenzen bei dem P-Konto, weswegen Du bei einer eventuellen Einbehaltung durch die Bank oder einem Gläubiger binnen 7 Tage bei dem zuständigen Gericht einen entsprechenden Antrag auf Schutz stellen mußt.

    Gruß!

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