Bald Hartz IV - Wichtige Fragen

  • Hallo liebe Forumgemeinschaft,

    ich bin die Petra und habe einige wichtige Fragen zu Hartz IV und dem anzurechnenden Einkommen. Zuvor möchte ich zunächst den Sachverhalt darstellen:

    Meine Eltern, mein junger Bruder (22 Jahre) und ich leben derzeit gemeinsam in einer Wohnung.

    Meine Eltern haben bisher ALG I erhalten und sollen ab dem 01.07. dann auf ALG II zeitbedingt wechseln.

    Mein jüngerer Bruder geht seit einem Monat arbeiten und hat monatlich ca. 800€ netto zur Verfügung. Er ist schon verheiratet, seine Frau lebt allerdings noch in Italien.

    Ich war bis vor 2 Wochen noch Student und werde in 1 Woche selber arbeiten gehen und ca. 1100€ netto verdienen. Ich bin 28 Jahre alt.

    So, nun zu meiner/n Frage/n:

    Wird das Einkommen, was mein Bruder und ich zur Verfügung haben als Einkommen für das Hartz 4 eingerechnet? Bzw. müssen wir in dem Antrag mit angegeben werden? Ich frage deshalb, weil wir zwar gemeinsam in einer Wohnung leben, wir Kinder allerdings auf unseren eigenen Beinen stehen.

    Sofern wir mit eingerechnet werden, erhalten meine eltern überhaupt die benötigte Hilfe in voller Höhe oder wie wird das in diesem Fall berechnet?

    Vielen Dank jetzt schon mal für Eure Hilfe.

    Viele Grüße

    Petra

  • Hallo,

    es gilt zwischen Deinen Bruder und Dir zu unterscheiden.

    Dein Bruder gehört unwiderlegbar zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern, weswegen sein Einkommen entsprechend auf das ALG II Deiner Eltern angerechnet wird. Dagegen läßt sich kaum etwas machen, solange der Bruder dort wohnt.

    Du selbst gehörst nicht mehr zu Bedarfsgemeinschaft der Eltern, sondern widerlegbar zur Haushaltsgemeinschaft. Solange du diese Regelvermutung nicht entkäften kannst (was relativ schwer, aber nicht unmöglich ist), wird das Deinen eigenen Lebensunterhalt übersteigendes Einkommen auf das ALG II Deiner Eltern angerechnet.

    Bei beiden - also Dir und Deinem Bruder - wird jedoch nicht das volle Einkommen angerechnet, sondern es werden die üblichen Absetzungen vorgenommen. Aber selbt mit Absetzungen dürfte das ALG II entfallen oder nur sehr gering ausfallen.

    Zitat

    Bzw. müssen wir in dem Antrag mit angegeben werden?

    Eine Nichtangabe würde eine Betrugshandlung darstellen.

    Gruß!

  • Hallo nochmal,

    ich möchte mich für die zügige Antwort bedanken.

    Ich hatte schon das gleiche vermutet, weil mein Bruder und ich ja gemeinsam fast 2000€ erwirtschaften monatlich und deshalb meinen Eltern nichts mehr zusteht.

    Wie könnte ich den wiederlegen, dass ich zur Haushaltsgemeinschaft zähle? Ich mein, bisher habe ich meine Kosten immer selbst getragen und nichts in den Haushalt eingebracht. Ich fahre mein eigenes Auto, für das ich ebenfalls alles alleine bezahle. Die bisherigen Studiengebühren habe ich ebenfalls stets alleine getragen.

    Haben Sie vieleicht einen guten Ratschlag für mich? Selbstverständlich einen gesetzeskonformen...

    Vielen Dank im Voraus.

    Viele Grüße

    Petra

  • Hallo,

    Zitat

    Haben Sie vieleicht

    Du bist offensichtlich nicht oft in Foren - hier wird sich generell geduzt. Streiten mit einem SIE macht nämlich keinen Spaß... ;)

    Zitat

    Wie könnte ich den wiederlegen, dass ich zur Haushaltsgemeinschaft zähle?

    Indem Du nachweist, daß Du mit den anderen nicht zusammen wirtschaftest. Das mit dem Auto und Studiengebühren wäre schon mal ein guter Anfang (sofern nachweisbar). Ansonsten wäre z.B. ein gemeinsames Konto und dgl. tödlich, auch gegenseitige Überweisungen sind eher hinderlich.

    Allerdings könnte das ganze an etwas ganz anderem scheitern, nämlich an der Miete und solchen Kosten wie Strom, Wasser usw. Sofern Du diese nie (nachweisbar!) gezahlt hast wird es sehr schwierig mit dem Nicht-Wirtschaften.

    Gruß!

  • Hallo nochmal,

    ich bin das erste mal hier im Forum, ich wusste daher nicht, dass sich die Forumgemeinde hier duzt.

    Also wir haben hier selbstverständlich alle ein eigenes Konto. Nur wir haben nie offiziell die Miete etc. geteilt, sondern all das bilateral geregelt.

    kosten für Auto, Studium etc. kann ich selbstverständlich nachweisen,bisher haben wir uns auch nie gegenseitig etwas überwiesen. Aber das mit dem offiziellem Kosten teilen leider auch nicht.

    Naja, dann geht es halt nicht anders.

    Vielen Dank für deine Hilfe.

    Viele Grüße

    Petra

  • Hallo,

    Zitat

    ich wusste daher nicht, dass sich die Forumgemeinde hier duzt

    Das ist kein Tick von uns, sondern international so üblich. Es gibt Foren, wo man sogar ziemlich sauer auf das SIE wird.

    Zitat

    sondern all das bilateral geregelt

    Dann beschreibe das Verfahren in einem formloses Schreiben, welches dem Antrag beigelegt wird. Immerhin ist so etwas durchaus üblich in Familien. Achte aber darauf, daß keine Widersprüche in dem Schreiben auftreten und lasse UNBEDINGT Deine Eltern unterschriftlich bestätigen, daß der von Dir geschilderte Sachverhalt richtig ist.

    Wenn Du Dir über das Schreiben und dessen Formulierung unsicher bist, kannst Du mir Deinen Entwurf per PN (Private Nachricht, ganz oben rechts unterhalb Deines Nutzernamens) schicken und ich schmeiß mal ein Auge darüber....

    Achso, Du bist ja das erste Mal in einem Forum: natürlich mache ich das mit dem Auge nicht wortwörtlich ;)

    Gruß!

  • Hallo,

    ich wurde eben von dms darauf aufmerksam gemacht, daß Dein Bruder ja verheiratet ist. Das hatte ich überlesen - sorry.

    Welche Staatsbürgerschaft hat die Frau? Warum lebt sie nicht in Deutschland? Seit wann sind beide verheiratet?

    Gruß!

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