Hallo liebe Forumgemeinschaft,
ich bin die Petra und habe einige wichtige Fragen zu Hartz IV und dem anzurechnenden Einkommen. Zuvor möchte ich zunächst den Sachverhalt darstellen:
Meine Eltern, mein junger Bruder (22 Jahre) und ich leben derzeit gemeinsam in einer Wohnung.
Meine Eltern haben bisher ALG I erhalten und sollen ab dem 01.07. dann auf ALG II zeitbedingt wechseln.
Mein jüngerer Bruder geht seit einem Monat arbeiten und hat monatlich ca. 800€ netto zur Verfügung. Er ist schon verheiratet, seine Frau lebt allerdings noch in Italien.
Ich war bis vor 2 Wochen noch Student und werde in 1 Woche selber arbeiten gehen und ca. 1100€ netto verdienen. Ich bin 28 Jahre alt.
So, nun zu meiner/n Frage/n:
Wird das Einkommen, was mein Bruder und ich zur Verfügung haben als Einkommen für das Hartz 4 eingerechnet? Bzw. müssen wir in dem Antrag mit angegeben werden? Ich frage deshalb, weil wir zwar gemeinsam in einer Wohnung leben, wir Kinder allerdings auf unseren eigenen Beinen stehen.
Sofern wir mit eingerechnet werden, erhalten meine eltern überhaupt die benötigte Hilfe in voller Höhe oder wie wird das in diesem Fall berechnet?
Vielen Dank jetzt schon mal für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Petra