Servus zusammen,
ich habe folgende Situation:
Ich bin 25 Jahre alt, habe nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung zum Fachinformatiker die Fachoberschule besucht mit dem Ziel der Fachhochschulreife zu erreichen um im IT Bereich zu studieren.
Diese habe ich vor kurzem (am ende Juni gibts das Zeugnis) auch erfolgreich abgeschlossen und möchte mich dann zum Wintersemester an den Fachhochschulen bewerben.
Ich wohne alleine in einer 1 Zimmer Wohnung welche 269€ warm (219€ Kalt) im Monat kostet und plus Strom kommen wir auf rund 300€ für meine Wohnung, welche ich mir bisher mit BAföG finanziert habe.
Der BAföG Anspruch verfällt in diesem Monat, und da ich gerne hier bleiben möchte, da ich recht zuversichtlich bin, dass ich hier auch studieren kann möchte ich die Wohnung gerne weiter halten können - zudem habe ich noch 3 Monate Kündigungsfrist.
ALGI Restanspruch besteht noch, ich werde morgen den Antrag einreichen. Ich habe bereits vor einem Jahr 6 Wochen ALG1 bezogen. Leider war und wird dieses nicht hoch ausfallen. 30 Tage á 9,73 wird es wohl wieder 291,90€ werden. Damit die Wohnung und den Lebensunterhalt....
Ich hatte vor bis zum Studiumbeginn den Freibetrag von 165€ zusätzlich zum ALG1 dazu zu verdienen. Und Wohngeld zu beantragen.
Leider komme ich nach meinen Berechnungen auf gerade einmal ca 150€ Wohngeld.
291 + 150 = 441
blieben mir 141€ im Monat über, welche ich vermutlich mit 165€ Nebenverdienst auf 306€ bekommen kann.
Was ja unter der ALG2 Regelleistung liegt.
Nun meine Fragen:
1. Ist es sinnig aufstockend zum ALG1 - ALG2 zu beantragen?
Ich habe ehrlich gesagt wenig Lust für die wenigen Monate in irgendwelche Maßnahmen gesteckt zu werden.
Habe auch nicht vor "abzuharzen" ich hatte vor die Zeit bis zum Studium an einer Idee für ein Internetprojekt zu Arbeiten und mir es mir den einen Sommer gut gehen zu lassen (mal alle Bundesländer mit dem Rucksack zu besuchen um etwas zu sehen).
Klar bei ALG1 muss ich auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, jedoch wer stellt einen Fachinformatiker für 2-3 Monate ein?
2. Wird man als "Aufstocker" der zum Wintersemester studieren möchte und nur für die Übergangszeit Hilfe sucht (da es ab dann wieder BAföG geben würde) anders behandelt?
3. Bekommt man dann offiziell nur ALG2? oder nur zusätzlich ALG2 zum ALG1? Kann man dann neben ALGI+ALGII noch zu jobben ohne großen Abzug?
Schonmal vielen Dank für eure Hilfe