Ratenzahlung beim Versandhaus

  • Hallo,
    ich habe zum 01.07. einen Erstantrag für ALG II gestellt, habe jetzt einen Brief mit fehlenden Unterlagen erhalten.

    In dem Brief unterstellt mir meine Sachbearbeiterin, dass ich meine Mutters Raten bezahle. Meine Mutter ist Sammelbesteller bei Neckermann und ich kaufe als Mitbesteller über ihr Konto ab und zu ein. Nun unterstellt mir meine Bearbeiterin, dass ich meine Mutters Raten bezahle. Darf man das nicht?

    Außerdem habe ich in der Versandapotheke "APO-Rot" eine Bestellung gemacht. Meine Bearbeiterin hat mit am Telefon gesagt, dass Sie dann die Rechnung sehen will, als ich ihr am Telefon erklärt das es eine Versandapotheke ist. Muss ich ihr wirklich die Rechnung schicken? Es geht ihr doch nichts an, was ich für Medikamente kaufe.

    Ich habe noch einen 3 jährigen Sohn, der hat auf sein Konto bis April von meinem Behinderten Bruder immer eine Zahlung von 50 Euro erhalten, dass sollte ich ihr erklären. Die Zahlungen waren aber nur bis April und wie gesagt, ich habe erst zum Juli einen Antrag gestellt. Muss ich ihr das wirklich erklären? Es war nämlich so, dass mein Bruder einen Laptop haben wollte und ich ihm dem über mein Sohn sein Konto vorfinanziert habe und mein Bruder es dann monatlich zurück gezahlt hat.

    Bitte um Hilfe.

  • Hallo,

    Zitat

    Nun unterstellt mir meine Bearbeiterin, dass ich meine Mutters Raten bezahle. Darf man das nicht?

    Natürlich darf man das. Aber es stellt sich die Frage, WOVON Du für andere Raten zahlst, wenn Du kein Einkommen hast.

    Zitat

    Meine Bearbeiterin hat mit am Telefon gesagt, dass Sie dann die Rechnung sehen will, als ich ihr am Telefon erklärt das es eine Versandapotheke ist.

    Genau das gleiche Problem: wenn kein Einkommen vorhandn ist...

    Zitat

    Muss ich ihr das wirklich erklären?

    Selbstverständlich. Es könnte sich ja auch um Unterhalt gehandelt haben.

    Gruß!

  • Hallo,

    danke für die schnelle Antwort.
    Ich bekomme ja nur ALG II Aufstockung zum Lohn.
    Also Einkommen habe ich, da ich ja nur wie gesagt Aufstockung erhalte. Und es fällt mir halt leichter meine z.B. neue Kühlkombi in Raten abzuzahlen als alles auf einmal.
    Ich habe bis vor kurzem noch Wohngeld erhalten und nicht ALG II, aber durch den Wegfall des Heizkostenzuschlag und den nidrigeren Alleinerziehenden Zuschlag bei Wohngeld, blieb mir nichts anderes übrig als wieder ALG II zu beantragen. Denn es sind monatlich so um die 140€ mehr mit ALG II.

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