Bafög ab 01.09 angerechnet ohne zusage und somit kein ALG Anspruch

  • Hallo,

    ich habe ein Problem, ich wurde in ein Köln - Kolleg als Vormittagskurs angenohmen und obwohl ich vor kürze erst meine Bafögantrag zugeschickt wird und laut zusage der Sachbeaarbeiterin beim Bafögamt bis Oktober dauern könnte, WURDE AB SEPTEMBER VON DIE ARGE ANGERECHNET UND SOMIT BIN ICH RAUS GEFLOGEN !!!!! Ich habe zwei behinderte Kinder die noch ALG II erhalten es sind aber monatlich ca.400€weniger. zwar wenn ich bafög bekäme wurde ich das rückgängig erhalten aber bis dahin , wie soll ich mein Leben sicher stellen??? Das habe ich schon alles mitgeteilt aber ohne Erfolgt !
    Dürfen das überhaupt ??!!! gibt es ein Recht die mich schütz? Bitte helfen !
    Termine oder Anrufe werden nicht weitergeleitet da "keine notwendigkeit haben"!!!!

    Danke und Sorry wegen mein deutsch

  • Hallo donaneit,

    was wurde wo angerechnet? Dein BAföG Bedarfe wurde auf Hartz IV angerechnet und die Leistungen enstsprechend gekürzt? Die Leistungen, die für deine Kinder gezahlt werden, sind von deinem BAföG nicht betroffen, werde also in gleicher Höhe weitergezahlt.

    Was du noch machen könntest wäre, entweder ALG II weiter zahlen lassen (schließlich bist du bis zur BAföG Auszahlung hilfebedürftig). Dann würde anschließend das ALG II zurückgezahlt werden müssen, in der Regel dann mit einer Verrechnung mit dem BAföG.

    Oder du beantragst einen Vorschuss vom BAföG. Dies wird dann verrechnet, wenn die tatsächlichen BAföG Zahlungen fließen.

    LG

    Tinchen

  • Das bafög wird bei das ALG 2 angerechnet!!! Und ja ich bin Hilfe bedürftig bis ich Bafög bekomme, das habe ich bei der arge mitgeteilt wird aber immerhin ignoriert trotz immer wieder Widersprüche. Ich werde mich nach dem bafög Vorschuss informieren ! Trotz gibt es Gesetze die mich schützen das die arge keine nicht mal erhaltene oder zugesagte Einkommen ohne jegliche beschied anrechnen darf? Danke

  • Hallo,

    der Anspruch auf BaföG besteht ab Beginn der Ausbildung. Insofern ist die Entscheidung des Jobcenters richtig. Ansatzpunkt ist hier demzufolge nicht das Jobcenter, sondern das BaföG-Amt, wo Du Dich also um einen Vorschuß kümmern solltest.

    Sollte das BaföG-Amt keinen Vorschuß gewähren, weil z.B. der grundsätzliche Anspruch auf BaföG noch nicht geklärt ist, solltest Du einen Antrag auf ALG II als Darlehen stellen. Sollte dann später der BaföG-Antrag genehmigt werden, wird das Darlehen mit der Rückzahlahlung des BaföG verrechnet.

    Gruß!

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