Moiun,
habe unter der "Suchen"-Funktion hierzu nichts gefunden und folgende Frage (vll. kann sie ja jemand beantorten)
Wenn man in D längere Zeit (als EU-Bürger) gewohnt hat, ins Ausland gezogen ist und nun wieder nach D ziehen möchte, wie ist´s da mit den Leistungen nach dem ALG II. besteht Anspruch und wenn ja, in welchem Umfang???
Danke schonmal im Voraus.