Guten Abend,
ich habe bis September letzten Jahres Hartz4 bezogen.
Allerdings bin ich davor im März 2010 in eine neue Wohnung gezogen. Der Fernwärmeanbieter hat es leider versäumt den Heizungszähler zeitnah anzumelden und ich konnte/musste somit erst ab September Abschläge zahlen.
Daher blieben 5 Monate an Abschlägen (75x5=375€) aus. Diese hätte bei zeitnaher Anmeldung die Arge übernommen.
Mittlerweile mache ich eine Ausbildung und in BAB sind ja die Heizkosten nicht dabei.
Jetzt habe ich eine Nachzahlung über circa 300€ zu leisten.
Muss das die Arge übernehmen, obwohl ich mittlerweile kein H4 mehr beziehe?
Wenn nein, wie stehen die Chancen einen Gerichtsprozess gegen den Fernwärmeanbieter zu gewinnen, wenn der Anbieter nachweislich Schuld an der verzögerten Anmeldung hat (wodurch mir ja der finanzielle Schaden von 375€ entstanden ist)? Gegen die Forderung wurde natürlich bereits Widerspruch eingelegt. Dieser wurde ohne Begründung abgelehnt. Natürlich habe ich eine Gegendarstellung des Anbieters eingefordert und den Widerspruch aufrechterhalten.
Mit freundlichen Grüßen
WhiteShark