Heizkostennachzahlung, aber kein H4-empfänger mehr

  • Guten Abend,

    ich habe bis September letzten Jahres Hartz4 bezogen.
    Allerdings bin ich davor im März 2010 in eine neue Wohnung gezogen. Der Fernwärmeanbieter hat es leider versäumt den Heizungszähler zeitnah anzumelden und ich konnte/musste somit erst ab September Abschläge zahlen.
    Daher blieben 5 Monate an Abschlägen (75x5=375€) aus. Diese hätte bei zeitnaher Anmeldung die Arge übernommen.

    Mittlerweile mache ich eine Ausbildung und in BAB sind ja die Heizkosten nicht dabei.

    Jetzt habe ich eine Nachzahlung über circa 300€ zu leisten.
    Muss das die Arge übernehmen, obwohl ich mittlerweile kein H4 mehr beziehe?

    Wenn nein, wie stehen die Chancen einen Gerichtsprozess gegen den Fernwärmeanbieter zu gewinnen, wenn der Anbieter nachweislich Schuld an der verzögerten Anmeldung hat (wodurch mir ja der finanzielle Schaden von 375€ entstanden ist)? Gegen die Forderung wurde natürlich bereits Widerspruch eingelegt. Dieser wurde ohne Begründung abgelehnt. Natürlich habe ich eine Gegendarstellung des Anbieters eingefordert und den Widerspruch aufrechterhalten.

    Mit freundlichen Grüßen
    WhiteShark

  • ....

    Mittlerweile mache ich eine Ausbildung und in BAB sind ja die Heizkosten nicht dabei.
    ...

    Unterbringungskosten bei BAB
    (65.1.3)
    Die Kosten der Unterbringung umfassen die für die
    Gebrauchsüberlassung von Wohnraum aufgrund eines Mietvertrages zu
    zahlende
    - Miete und
    - Nebenkosten, die nicht bereits in der Miete enthalten sind, ohne
    Rücksicht darauf, ob sie abschlagsweise beglichen oder abgerechnet
    werden.

    Nebenkosten sind insbesondere
    - Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung
    - Gebühren für Straßenreinigung
    - Gebühren für Müllabfuhr
    - Kosten für Wartung von Personenaufzügen
    - Kosten für den Betrieb von Gemeinschaftsantennenanlagen.

  • Hallo,

    Zitat

    Der Fernwärmeanbieter hat es leider versäumt den Heizungszähler zeitnah anzumelden und ich konnte/musste somit erst ab September Abschläge zahlen.
    Daher blieben 5 Monate an Abschlägen (75x5=375€) aus. Diese hätte bei zeitnaher Anmeldung die Arge übernommen.

    Zitat

    wenn der Anbieter nachweislich Schuld an der verzögerten Anmeldung hat (wodurch mir ja der finanzielle Schaden von 375€ entstanden ist)?

    Schaden? Was für ein Schaden? Der Abschlag ist die Bezahlung für eine Leistung, weswegen man kaum von einem angeblichen "Schaden" reden kann. Insofern sehe ich absolut keine Chancen für eine Klage.

    Zitat

    Muss das die Arge übernehmen, obwohl ich mittlerweile kein H4 mehr beziehe?

    Nein, natürlich nicht.

    Gruß!

  • Schaden entstand dadurch, das mir dadurch quasi Einnahmen entgangen sind (Arge hätte ja bezahlt). Bei zeitnaher Anmeldung hätte ich jeden Monat 75€ mehr H4 erhalten.
    Schade das man da wohl keine Chance zu haben scheint.

    Aber ich habe mich gestern gefragt wie so eine hohe Nachzahlung entstanden sein kann, obwohl ich kaum geheizt habe. Nutzungszeitraum beträgt ja nur 9 Monate und somit nicht einmal ein kompletter Winter.
    lso habe ich mir die Abrechnung nochmals genauer angeschaut.
    Erstmal wurde eine Nutzerwechselgebühr berechnet, welche nach meinen Recherchen nicht berechnet werden darf.
    Zudem haben die doch glatt die Zähler falsch abgelesen. Die Digitalzähler an meiner Heizung zeigen mehrere Zahlen an. Und die haben eine Zahl abgelesen, welche selbst heute noch identisch mit der auf der Rechnung ist. Kann also nicht die richtige sein.
    Wenn man den korrekten Zählerstand nimmt, habe ich nurnoch weniger als die Hälfte an Verbrauch.

    Dies hab ich auch der Entega mit den richtigen Zählerständen mitgeteilt. Ich warte nun auf eine korrigierte Rechnung. Dürfte dann wohl gegen 0 tendieren und sich bald erledigt haben.

    Trotzdem danke für die Antworten.

    Mfg
    WhiteShark

  • Soll das bedeuten, das solche Nachzahlungen durch BAB gezahlt werden?

    Meine Antwort bezog sich auf deine Feststellungen, dass sowas beim BAB nicht berücksichtigt würde. Es kann nur dann keine Auswirkungen (man beachte die andere Wortwahl) haben, wenn die Miete incl. der von mir zitierten Nebenkosten höher ist, als der vom Gesetzgeber vorgegebene Betrag für Unterkunft/ Miete in der Bedarfsberechnung.

    Zitat

    § 65 Bedarf für den Lebensunterhalt bei beruflicher Ausbildung

    Stand: Aktualisierung 08/2011
    (1) Bei Unterbringung außerhalb des Haushalts der Eltern oder eines Elternteils, ausgenommen bei Unterbringung mit voller Verpflegung in einem Wohnheim, einem Internat oder beim Ausbildenden, wird bei einer beruflichen Ausbildung der jeweils geltende Bedarf für Studierende nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes zugrunde gelegt.
    Der Bedarf erhöht sich für die Unterkunft um 149 Euro monatlich. Soweit Mietkosten für Unterkunft und Nebenkosten nachweislich den Betrag nach Satz 2 übersteigen, erhöht sich der dort genannte Bedarf um bis zu 75 Euro
    monatlich.

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