Zuzug der Freundin - Lebensgefährtin aus dem Ausland

  • Ich führe seit über 2 Jahren eine Fernbeziehung mit meiner Freundin aus Ungarn. Anfang nächsten Jahres wäre es soweit, sie würde zu mir nach Deutschland ziehen. Sie spricht leider kein Wort deutsch, so wird es eine Weile dauern, bis sie mit der Sprache soweit ist, dass sie sich eventuell eine Arbeit findet.
    Was macht man in so einem Fall? Zu welchem Amt wendet man sich? Braucht sie als EU Bürger eine Aufenthalts-, und Arbeitsgenehmigung? Was ist mit der Krankenkasse? Stehen ihr eventuell irgendwelche Leistungen (Sprachkurs, oder ähnliches) zu?
    Es tut mir Leid solche Fragen stellen zu müssen, aber mir ist diese Materie vollkommen Neuland! :(

  • Danke! Du meinst ich soll gleich mit dem Artikel in der Hand zum Amt gehen? Ich will da wirklich nicht als Schmarotzer auftreten, aber ich zahle zur Zeit noch für meine 2 Kinder Unterhalt. So wird das Geld halt knapp....

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein ähnliche Frage wie der Herr zuvor, darum nutze ich diesen Thread einfach mal dazu. Vielleicht kommen ähnliche Fragen ja noch öfter auf.

    Also, meine Situation sieht aus wie folgt.
    Ich (24) bin derzeit Student und werde dies die nächsten 2 Jahre auch noch bleiben. Ich lebe momentan in einer Fernbeziehung mit einem spanischen Mädchen (25), welches demnächst zu mir nach Deutschland kommen möchte. Wir suchen derzeit bereits nach Arbeit für sie, aber da ich im Oktober meinen Master anfange kann ich noch nicht hundertprozentig sagen in welcher Stadt ich dann sein werde. Wie gesagt suchen wir Arbeit für meine Freundin, welche ihren Master schon gemacht hat,ihre Deutschkenntnisse sind jedoch noch nicht unbedingt gut genug um auch wirklich einen Job ihren Qualifikationen entsprechend annehmen zu können. Notfallplan war, falls es anfangs deshalb Probleme geben sollte war für sie einen Hartz 4-Antrag zu stellen, was nun durch die neue Regelung das EU-Ausländer die sich nur zur Arbeitssuche hier aufhalten keinen Anspruch mehr hierauf haben verkompliziert wird.
    Wenn sie nun meinetwegen kommen würde wäre dies ja dann nicht NUR wegen Arbeitssuche nehme ich an. Hätte man in einem solchen Falle also trotzdem Anspruch?

    Ich hoffe auf schnelle Hilfe, da wir derzeit bei der Konkretisierung der Planungen sind.

    Vielen lieben Dank im Voraus.

  • Hallo,

    Zitat

    was nun durch die neue Regelung das EU-Ausländer die sich nur zur Arbeitssuche hier aufhalten keinen Anspruch mehr hierauf haben verkompliziert wird.

    Naja. Für Spanier galten die Regeln auch schon vorher.

    Zitat

    Wenn sie nun meinetwegen kommen würde wäre dies ja dann nicht NUR wegen Arbeitssuche nehme ich an.

    Träume weiter. Du hast höchstwahrscheinlich kein wirkliches (also sozialversicherungspflichtiges) Einkommen, sie hat kein Einkommen und wird mangels Voraussetzungen auch absehbar keine Chancen auf einen sozialversicherungspflichtigen Job in D haben. Ihr seid nicht miteinander verheiratet, habt kein gemeinsames Kind - wie um Himmelswillen kommst Du also auf die Idee, daß man eine einfache Bindung ohne jeglichen belastbaren Hintergrund als Anlaß dafür nimmt, jemanden einfach mal so Sozialleistungen zu zahlen???

    Gruß!

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