Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Ich betreue seit 2,5 Jahren meine Enkelin. Seit Februar 2011 in Vollzeitpflege. Nun habe ich auf Anraten eines Bekannten den Mehrbedarf für Alleinerziehende beantragt. Er sagte, ich hätte einen Anspruch darauf, egal ob eigenes Kind oder Pflegekind. Mein Antrag wurde nicht bewilligt.
Vielleicht kann mir da jemand helfen. Habe ich da nun einen Anspruch auf den Mehrbedarf oder nicht? Und wo finde ich dazu eventuelle Gesetzestexte?
Manuela