Hallo erstmal,
ich hab folgendes Problem:
Ich wohne (schon mehr als ein Jahr) mit meiner Freundin zusammen, was bisher auch gut funktioniert hat.
Sie ist seit September 2011 im 2. Lehrjahr in Ihrer Ausbildung.
Ich habe Schule fertig gemacht, danach kurz gearbeitet wurde dann aber gekündigt und muss aus diesem Grund jetzt Harz IV beantragen. Heute war ich zum ersten mal in der ARGE, die Sachbearbeiterin gab mir alle notwendigen Zettel mit..
Nun sehe ich auf dem Antrag, das die tatsächlich erwarten, dass ich wg. meinem Harz IV Antrag zum Chef meiner Freundin gehe, damit dieser Angaben über Ihr Einkommen machen kann (Einkommensbescheinigung).
Das die von der ARGE immer gleich mit BG usw. anfangen hab ich mittlerweile gut rauslesen können nur stellen sich mir folgende Fragen:
- Was ist, wenn meine Freundin nicht damit einverstanden ist, dass Ihre Daten zu Einkommen und Arbeitgeber durch mich an die ARGE weitergegeben werden? Immerhin hab ICH ja kein Einkommen und nicht sie?
- Meine Freundin bekommt ca 490€ Netto Ausbildungsvegütung + 80€ BAB + 184€ Kindergeld im Moment (=754€ Netto insg.) und ich verdiene monatlich zusätzlich ca 30€ mit Nachhilfe geben. Wie schätzt ihr die Abzüge ein, wenn alles verrechnet wird od. konkret gesagt: Denkt ihr ich bekomme im Endeffekt überhaupt eine Leistung?
- Gibt es einen guten Weg aus der Bedarfsgemeinschaftsgeschichte rauszukommen? - Schließlich hat bisher jeder von uns sein eigenes Geld und sowohl Miete als auch andere Kosten haben wir geteilt.
Sorry für die lange Geschichte, aber trotzdem Danke für Eure Antworten :D